Es begann mit einer Kurzmeldung in den Abendnachrichten und weiteten sich schnell zu einem gigantischen Skandal aus: Am 20. September 2015 gab der größte Autobauer Europas öffentlich zu, Abgastests von Diesel-Fahrzeugen in den USA manipuliert zu haben und zwar mit speziellen Abschalteinrichtungen. Laut dem deutschen Bundesverkehrsministerium sind auch Wagen betroffen, die in Europa zugelassen sind sowie Fahrzeuge von Audi und Porsche. Auf die Bekanntgabe der Manipulationen folgte der Crash der VW-Aktie - einer der spektakulärsten Kursstürze eines Blue Chips aller Zeiten.
Aktionären könnte durch die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Regeln Schadensersatz zustehen. Konkret geht es um jene Kursverluste der VW-Aktien, die im unmittelbaren zeitlichen Umfeld der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen eingetreten sind. Denn: Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen börsennotierte Unternehmen kursrelevante Informationen sofort mitteilen. Sollten sich aktuelle Medienberichte bewahrheiten, wusste man im Konzern aber schon vor dem 20.09.2015 über die Manipulationen Bescheid. Erst am 22. September gab VW aber eine entsprechende ad-hoc Mitteilung heraus und könnte mit dieser späten Meldung gegen die Informationspflicht verstoßen haben.
Grundsätzlich kann jeder Aktionär Schadensersatzansprüche geltend machen, der Inhaber einer VW-Vorzugs- oder -Stammaktie war, als die Manipulationen bekannt wurden. Aber auch Inhaber von Zertifikaten und Derivaten haben Ansprüche auf mögliche Schadensersatz. reiter & collegen prüft vor dem Hintergrund der aktuellen Meldungen eine Sammelklage. Durch eine Anmeldung unter https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere können sich VW-Aktionäre unverbindlich die Teilnahme an einem möglichen Sammelverfahren sichern.