DSL Bank: Widerruf des Baudarlehens

DSL Bank: Widerruf des Baudarlehens
15.09.2015324 Mal gelesen
Kunden, die nach dem 01.11.2002 bei der DSL-Bank ein Baudarlehen aufgenommen haben, können dies unter bestimmten Umsätzen widerrufen.

Im Fall einer normalen Kündigung ergeben sich Probleme: Dann erhalten Kunden in der Regel von der Bank die Auskunft, dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Dies entspricht jedoch in vielen Fällen nicht der Realität, da sich alternative Handlungswege ergeben.

Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann: "Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorschriften, dann können Sie die Baufinanzierung widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht weiter fort und Sie haben die Möglichkeit, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss in dieser Situation nicht gezahlt werden. Sollten Sie diesen Betrag jedoch bereits gezahlt haben, dann können Sie ihn häufig sogar zurück verlangen."

Doch welche gesetzlichen Grundlagen bestehen hierfür und wie ist das beste Vorgehen beim Kreditwiderruf?

Darlehensverträge sind mit vielfältigen Kosten verbunden, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren und Zinsen. Viele der Verträge führen zu überhöhten Kosten, sodass die Betroffenen die Vereinbarung widerrufen möchten. Gerade in Zeiten niedriger Zinssätze stehen Ihnen hierfür zahlreiche kostengünstige Alternativen zur Verfügung.

Da viele der Finanzierungsverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, ist es auch nach längerer Zeit in diesen Fällen noch möglich, den Widerruf zu erklären. Fehler können sich an verschiedenen Stellen der Widerrufsbelehrung finden, hierzu existieren bereits mehrere Gerichtsurteile. Im Falle der DSL-Bank, die einen eigenen Geschäftsbereich der Deutschen Postbank darstellt, wurden die Darlehensverträge oftmals im Wege des Fernabsatzes geschlossen.

Dies bedeutet, dass der Vertragsabschluss nicht in den Räumen einer Bankfiliale stattgefunden hat. Diese und viele weitere Punkte sind bei der Beurteilung der Gültigkeit der Widerrufsbelehrung zu berücksichtigen. Ein vielfach entscheidender Faktor ist, dass die Widerrufsbelehrung keine Angaben zu den Folgen des Widerrufs enthält. Ein solcher Inhalt ist jedoch nach § 1 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 S. 1 BGB-InfoV zwingend vorgeschrieben. Entspricht die Belehrung nicht diesen Vorgaben, dann liegt namentlich, aber noch nicht abschließend, ein Verstoß vor.

Die Baufinanzierung widerrufen - so vertreten Sie Ihre Interessen bestmöglich

Dr. Heinzelmann: "Sie möchten die Baufinanzierung widerrufen und somit hohe Kosten sparen? Dann ist es entscheidend, das richtige Vorgehen auszuwählen. Nur wenn alle wichtigen Punkte beachtet werden und der Widerruf optimal umgesetzt wird, haben Sie gute Chancen, die bereits bezahlten Beträge zurückzuerhalten und auch in Zukunft hohe Zinsen einzusparen. Hierfür müssen Sie bei DSL-Bank beziehungsweise bei der betreffende Bank die Baufinanzierung widerrufen."

Ein versierter Anwalt unterstützt bei der Vertretung Verbraucher-Interessen und sollte daher frühestmöglich hinzugezogen werden. Spätestens nach der Erklärung des Widerrufs ist es wichtig, auf eventuelle Antworten der Bank optimal zu reagieren und somit den Erfolg zu sichern.

 

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