Drogen am Steuer: Polizei greift in vielen Bundesländern durch

Drogen am Steuer:  Polizei greift in vielen Bundesländern durch
21.12.2012438 Mal gelesen
Wer unter Drogeneinfluss am Steuer eines Kfz erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein sofort abgenommen wird. Die Polizei greift in vielen Bundesländern durch.

Das Führen eines KFZ unter Einfluss von Betäubungsmitten ist kein Bagatelldelikt. Daher gelten in immer mehr Bundesländern strengere Regeln und wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss seinen Führerschein sofort abgeben. Auch die  Polizei im Präsidiumsbezirk Koblenz übernimmt diese Regelung, berichtet die Internet-Zeitung  NR-Kurier am 27. November 2012.  Zuvor hatte es noch eine Wartezeit von mehreren  Wochen gegeben.

Fahren unter Drogeneinfluss ist bundesweit ein Problem, da die "Partydrogen" wie Ecstasy oder Amphetamine verharmlost werden. Da der Nachweis vermeintlich auch schwieriger ist, als z.B. bei Alkohol, sinkt gerade bei jungen Menschen die Hemmschwelle und sie setzen sich trotz Einnahme dieser Drogen ans Lenkrad.

Die Folgen können fatal sein: Vom Unfallrisiko ganz abgesehen, drohen bei Drogenfahrten auch harte Strafen.  Die sehen nicht nur hohe Bußgelder und Fahrverbote vor.  Wer harte Drogen nimmt und Auto fährt, muss damit rechnen, dass ihm der Führerschein nicht nur für ein  paar Wochen, sondern dauerhaft wegen charakterlicher Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs entzogen wird. In vielen Fällen handelt es sich bei einer Drogenfahrt nicht nur um ein Verkehrsvergehen, sondern um eine Straftat.

Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF Legal Rechtsanwälte : "Im strafrechtlich relevanten Bereich können Gelstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr  verhängt werden. In Fällen, in denen darüber hinaus Leib und Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden, drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen. Regelmäßig wird auch die Fahrerlaubnis entzogen. Dies kann sogar dann der Fall sein, wenn ein Betäubungsmittelkonsum  ohne Bezug zum Straßenverkehr festgestellt wird, im Falle von harten Drogen sogar schon nach erstmaligen Konsum." 

Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier

 

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