Dread Disease - sinnvolle Absicherung für schwere Krankheiten?

Dread Disease - sinnvolle Absicherung für schwere Krankheiten?
19.01.2017195 Mal gelesen
Die Dread-Disease-Versicherung, übersetzt in etwa „Versicherung für schwere Krankheiten“ oder „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“ ist eine in Deutschland noch nicht so weit verbreitete Versicherung. Es gibt wenige Versicherungsgesellschaften, die diese Versicherung anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Canada Life, Zurich Life, Gothaer, die Bayrische und seit kurzem die Nürnberger Versicherungsgruppe.

Was ist versichert? - Ist die Dread-Disease-Versicherung eine interessante Alternative, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt?

Eine Dread-Disease-Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Eintritt einer schweren Krankheit. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, das Erleiden eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, Multiple Sklerose oder einer Angioplastie Erkrankung. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Dread-Disease-Versicherung eine einmalige Versicherungssumme und keine monatliche Rente. Damit kann die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, somit Einkommensausfälle ausgeglichen oder medizinische Zusatzkosten bezahlt werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als die beste Vorsorge, da alle gesundheitlichen Ursachen für den Wegfall der eigenen Arbeitskraft versichert sind.

Bei den Dread-Disease-Versicherungen gibt es in aller Regel einen relativ klar definierten Leistungsfall. Wird eine schwere Erkrankung diagnostiziert und überlebt der Erkrankte diese eine bestimmte Zeit, wird die Versicherungssumme ausbezahlt, über welche frei verfügt werden kann, um damit zum Beispiel Einkommenslücken zu schließen oder medizinische Zusatzkosten zahlen zu können.

Was ist zu beachten? Wann macht die Dread-Disease-Versicherung Sinn?

Individuell ist die Frage zu klären, ob die Dread-Disease-Versicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung darstellt. So vorteilhaft, wie sich die Dread-Disease-Versicherung auch zunächst darstellen mag, sollte vor Abschluss einer solchen Versicherung dennoch genau geprüft werden, bei welchem Krankheitsbild die Versicherung zahlt. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen findet sich eine genaue Definition, welches Krankheitsbild einen Leistungsfall darstellt und die Versicherung dann zahlen muss. Hier sollte darauf geachtet werden, ob die Diagnose einer schweren Erkrankung ausreicht oder ob die Krankheit erst ein gewisses Stadium erreichen muss - die Karenzzeit. Dies ist der Zeitraum, nachdem die schwere Krankheit feststeht und die Versicherung die Versicherungssumme zahlen muss.

Die Wartezeiten variieren und sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Nicht jede schwere Krankheit ist sofort ab Versicherungsschluss versichert. Gleiches gilt für die Karenzzeit.

Wichtig ist auch, dass die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet werden. Nur so kann verhindert werden, dass das Versicherungsunternehmen bei Eintritt eines Leistungsfalls, sich seiner Eintrittspflicht entziehen kann.

Der Leistungsfall ist eingetreten, aber die Versicherung zahlt nicht?

Es kommt aufgrund der klaren Vorgaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zwar nicht oft vor, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Eintrittspflicht ablehnt, wenn dies aber doch der Fall sein sollte, stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB unterstützend zur Seite.

Die Rechtsanwälte prüfen anhand der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der gemachten Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages, ob die Versicherungsgesellschaft die Leistungspflicht tatsächlich ablehnen kann oder nicht.