Domainrecht: aktuelle Urteile!

Domainrecht: aktuelle Urteile!
20.05.2014362 Mal gelesen
Grundsätzlich lässt sich eine Domain schnell und unkompliziert sichern. Dabei können aber auch unbewusst Rechte Dritter verletzt werden. So ist das Domainrecht ein Fall für die Anwälte geworden - hier nun einige aktuelle Urteile.

Wer für die eigene oder die unternehmenseigene Website noch eine passende Domain sucht, muss sich auch ein wenig mit der rechtlichen Seite der Registrierung und etwaiger anderer Rechte (Markenrechte, Namensrechte) auseinandersetzen. Wir möchten die aktuellen Urteile im Rechtsgebiet des Domainrechts kurz vorstellen und auf sie verweisen. Sollten bei Ihnen Fragen zu den Urteilen entstehen, können Sie uns gerne jederzeit kostenlos anrufen und sich informieren lassen!

OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - Az. I-20 U 120/11

Das OLG Dresden hat in einem Urteil festgestellt, dass dasjenige Unternehmen, das die eigene Firmenbezeichnung geändert hat, gegenüber der DENIS keinen Anspruch auf Freischaltung einer Domain hat, die identisch mit der alten Firmenbezeichnung ist. Hieran sah das OLG Dresden keine Kennzeichenrechte oder Namensrechte gegeben, weil die Firmenbezeichnung sich ja gerade geändert hat und somit nicht mehr gleich lautet. Ein Anspruch aufgrund eines Unternehmenskennzeichens im Sinne des § 5 MArkenG scheide schon deshalb aus, weil das Unternehmenskennzeichen der Klägerin nun ein anderes wäre. Auch nach dem UWG gem. § 4 Nr. 10 besteht kein Anspruch.

VG Karlsruhe - Urteil vom 25.07.2012 - Az. 5 K 3496/10

In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Domaininhaber für den Inhalt einer verlinkten Website haftet, wenn diese Website pornographischen Inhalt anbietet. Das VG sagt under anderem, dass der Domaininhaber durch das Setzen der Links bewusst die Möglichkeit schafft, dass Dritte, also die Websitebesucher, auf diese Inhalte zugreifen. Indem er also Dritten den Zugriff ermöglicht, macht er sich auch den Inhalt der Links zu Eigen. Dies gelte besonders, wenn die Links nicht nur aufgezählt werden, sondern in besonderer Weise angepriesen oder beworben werden.

AG Rastatt - Urteil vom 08.01.2013 - Az. 20 C 190/12

Hier hat das AG Rastatt geurteilt, dass ein Kunde, der ein Webhosting-Paket kündigt, damit auch gleichzeitig  die Kündigung der dazugehörigen Domain meint.

KG Berlin - Urteil vom 15.03.2013 - Az. 5 U 41/12

Vorliegend musste festgestellt werden, dass Namensrechte der Stadt Berlin durch den Domaininhaber von berlin.com dadurch verletzt werden, dass Informationen über die Stadt auf dieser Domain bereitgehalten werden. Das KG macht deutlich, dass unberechtigte Namensanmaßung gem. § 12 BGB dann vorliegt, wenn Dritte, die kein Recht zur Namensführung innehaben, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebrauchen und dadurch eine Zuordnungsverwirrung schaffen. Der Stadt Berlin als Gebietskörperschaft stünde ein Namensrecht durch § 12 BGB zu - und daraus kann die Stadt auch gegen Unbefugte bei der Namensnennung vorgehen. Die unbefugte Namensnutzung ergab sich im vorliegenden Fall daraus, dass die Domain berlin.com durch Bereithaltung von Informationen über die Stadt den Anschein des Offiziellen hervorrief, und dadurch zu Verwirrung von Internetbesuchern beitrug.

OLG München - Urteil vom 04.07.2013 - Az. 29 U 5038/12

Hier musste das OLG München entscheiden, dass sich aus dem Vorliegen eines seltenen Vornamens kein Anspruch aus Namensrecht auf Überlassung einer Domain ergibt. Zwar schütze der § 12 BGB das Namensrecht, dies gelte aber nicht in erster Linie für Vornamen, auch wenn diese selten sind. Es gehe um die Individualisierung im Rechtsverkehr, die maßgeblich über den Nachnamen zustande kommt. Das Gericht entschied daher, dass die Auswahl einer anderen Domain für den Antragssteller zumutbar sei und seine Namensrechte nicht verletzt sind.

Fragen zu den Urteilen?

Gern können Sie uns kostenlos anrufen, falls Sie Fragen zu den ergangenen Urteilen oder allgemein zum Domainrecht haben. Wir kennen uns im Namensrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht aus und wissen daher, wie Sie zu Ihrer Domain gelangen können, oder wie Sie Dritte und Unbefugte davon abhalten können, Ihre Namensrechte zu missbrauchen.