Domain-Registrare von Filesharingbörsen tragen Verantwortung!

Domain-Registrare von Filesharingbörsen tragen Verantwortung!
11.01.2016267 Mal gelesen
Auch Domain-Registrare von Filesharingbörsen haben Prüf- und Handlungspflichten. So müssen sie bei möglichen Urheberrechtsverletzungen den Vorwürfen nachgehen und die entsprechenden Seiten unter Umständen löschen.

Das öffentliche Bereitstellen von Filmen, Musik oder Software auf Internet-Tauschbörsen ist noch immer weit verbreitet - ebenso wie Abmahnungen an Internet-Anschlussinhaber wegen mutmaßlich begangener Urheberrechtsverletzungen.

Nun hat das Landgericht Saarbrücken in einem Fall entschieden, in dem es um die Domain h33t.com ging - Webadresse einer der weltweit größten Filesharing-Seiten. Inhaber war eine ausländische Gesellschaft mit Sitz auf den Seychellen. Die Anmeldung der Domain war über einen deutschen Registrar erfolgt.

Als ein deutscher Rechteverwalter eines internationalen Künstlers dessen Album auf der Tauschbörse entdeckte, wo es zum kostenlosen Download angeboten wurde, forderte dieser den Registrar der Domain auf, die öffentliche Zugänglichmachung zu beenden. Der Registrar hingegen fühlte sich nicht verantwortlich. Er sah sich als rein technischen Dienstleister, der Domains lediglich für seine Kunden in einem automatisierten System registriere. Man solle sich daher an die Inhaber der Domain wenden. Nachdem letztere aber nicht greifbar waren, wandten sich die Rechteverwalter erneut an den Domain-Verwalter und nannten ihm mehrfach die genaue URL, unter der der Download des Albums zu finden war.

Das Landgericht Saarbrücken hat nun entschieden, dass der Registrar durchaus als Störer verantwortlich ist und deswegen auf Unterlassung haftet. Er hätte nach Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung die entsprechende Seite prüfen und sperren müssen. Die Rechtsverletzung wäre sehr leicht feststellbar gewesen, zumal ihm die genaue URL mehrfach mitgeteilt worden war (Az. 7 O 82/13).

Unser Tipp: Wenn Sie als Registrar einer Domain Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt haben, handeln Sie umgehend! Warten Sie nicht einfach ab, da in diesen Fällen empfindlich hohe Folgekosten drohen können!

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere auf Domainrecht spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Mandanten bei Rechtsverletzungen aller Art sowie bei der Abwehr von Abmahnungen. Scheuen Sie sich nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren: Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.