DocMorris muss Filialapotheke schließen - Gesundheitsministerium widerruft Betriebsgenehmigung

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 24.05.2009 - 1.776 mal gelesen.

Kurz nach der Entscheidung des EuGH hat das saarländische Gesundheitsministerium die im Juni 2006 erteilte Betriebsgenehmigung für die Filiale der Versandapotheke DocMorris am 22. Mai 2009 widerrufen. Damit muss die Versandapotheke DocMorris ihre bisher einzige Filiale in Saarbrücken schließen.
Der Bescheid ist bereits zugestellt, damit ist die Betriebsgenehmigung mit dem 23. Mai 2009 erloschen.
DocMorris hat noch die Möglichkeit Rechtsmittel gegen die Verfügung einzulegen:
Weitere Einzelheiten zu der Entscheidung des EuGH bei anwalt24

Burkhard Goßens vCard

Informationen zum Gesundheitsrecht http://www.gesundheitsrecht.info/
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