Dima24, Hartwieg, NCI New Captial Invest, Selfmade Capital Emirates und Euro Grundinvest – Hier: – Insolvenzen

Dima24, Hartwieg, NCI New Captial Invest, Selfmade Capital Emirates und Euro Grundinvest – Hier: – Insolvenzen
08.10.2014678 Mal gelesen
Nachdem nun schon letzten Donnerstag bekannt wurde, dass mit der Selfmade Capital Management GmbH eine der zentralen Gesellschaften im Komplex Hartwieg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde heftig spekuliert, wenn es denn nun noch alles erwischt.

Insbesondere bewegte die Frage, ob auch die Fondsgesellschaften, denen ca. 2.000 Anleger insgesamt mehr als 120 Millionen Euro anvertraut haben sollen, auch in die Insolvenz gingen.

Uns hat heute ein Schreiben erreicht, dass die Befürchtungen betreffend die New Capital Invest Fonds betreffend, bestätigt. Ausweislich der beiliegenden Beschlüsse des Amtsgerichts München haben folgende Gesellschaften Antrag auf Eröffung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

- NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH;
- NCI New Capital Invest Management GmbH;
- NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 16 GmbH;
- NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 11 Management GmbH;
- NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG;
- NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG;
- NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG.

Die Anleger dieser Gesellschaften sehen sich nun einigen Herausforderungen gegenüber. Es gilt, seine Forderungen aus der Beteiligungen auch in Hinblick auf evtl. Schadensersatzforderungen zu überprüfen und ggf. zur Tabelle anzumelden.

Die Anwaltskanzlei Georg Schepper berät und vertritt Anleger u.a. von geschlossenen Fonds in Prospekthaftungsfragen und Schadensersatzansprüchen gegen Banken und Vermittler. Auch die Tücken eines Insolvenzverfahrens sind Rechtsanwalt Georg Schepper aufgrund langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht vertraut. Den NCI New Capital Invest USA 11 betreffend führt sie für eine Anlegerin eine Klage auf Rückabwicklung vor dem LG München I.

"Anleger von "Hartwieg"-Fonds sollten jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken und kapitulieren. Selbst wenn von den insolventen Gesellschaften vielleicht nicht mehr viel zu erwarten ist, so ist immer noch die Frage nach der persönlichen Haftbarkeit einiger Beteiligter offen. Viel hängt von dem laufenden Ermittlungsverfahren ab. Und es bleibt zu hoffen, dass sich hartnäckige Insolvenzverwalter finden, die den Fall nicht als hoffnungslos abwickeln." so Rechtsanwalt Georg Schepper.

Auch in Zusammenhang mit dieser Beteiligung hatte die Anwaltskanzlei Georg Schepper Strafanzeige gestellt und bereits Akteneinsicht beantragt.

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