DigiRights – Niederlage von Abmahner mangels Aktivlegitimation

DigiRights – Niederlage von Abmahner mangels Aktivlegitimation
07.06.2016276 Mal gelesen
In einem aktuellen Filesharing Verfahren ist die Kanzlei Daniel Sebastian mit einer Klage im Auftrag der DigiRights Administration GmbH gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage mit einer interessanten Begründung ab.

In der Filesharing Abmahnung warf die Kanzlei Daniel Sebastian einer Anschlussinhaberin vor, dass sie die Musikstücke "Gusttavo Lima - Balade (Tche tererere tche tche)", "Triggerfinger -1 Follow Rivers" sowie "imati & La La Land feat. Timbaland & Grooya - Not All About The Money" illegal über eine Tauschbörse im Internet verbreitet haben soll. Sie sollte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch für die Abmahnkosten aufkommen. Doch die Inhaberin des Internetanschlusses weigerte sich zu zahlen. Sie berief sich unter anderem darauf, dass auch ihr Mann und ihre beiden Kinder Zugriff auf den Internetanschluss gehabt haben.

DigiRights hatte kein eigenständiges Nutzungsrecht erworben

Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage mit Urteil vom 26.05.2016 (Az. 218 C 37/16) ab. Für das Gericht war dabei maßgeblich, dass die DigiRights Administration GmbH nicht über die notwendige Aktivlegitimation als Kläger verfügt hatte. Denn der ursprüngliche Rechteinhaber hatte an sie nur Rechte "mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer Netzwerken ." übertragen. Hierbei handelt es sich nach um kein eigenständig übertragbares Nutzungsrecht. Eine schuldrechtliche oder dingliche Aufspaltung des Verbreitungsrechts kommt nämlich nur in Betracht, wenn es sich insoweit um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit abgrenzbare Nutzungsformen handelt. Daran fehlt es jedoch bei dem Vertrieb eines Werkes Filesharing Netzwerke. Denn dieser Vertriebsweg ist keine eigenständige abgrenzbare Nutzungsform. Vielmehr handelt es sich um einen unselbständigen Unterfall, dem keine wirtschaftlich eigenständige Bedeutung zukommt. Dies ergibt sich daraus, dass hier nur die Datei zugänglich gemacht wird, die auch auf anderem Wege elektronisch verbreitet werden kann.

Fazit:

Hiernach dürften viele Abmahnungen die die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen fehlender Aktivlegitimation fragwürdig sein. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Wegen Filesharing Abgemahnte sollten daher nicht vorschnell zahlen oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sie sollten sich vielmehr an eine Rechtsanwaltskanzlei oder Verbraucherzentrale wenden.

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