Dieter Kühn - BaFin Abwicklungsverfügung

Dieter Kühn - BaFin Abwicklungsverfügung
11.01.2017171 Mal gelesen
Mit Bescheid vom 23.November 2016 hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Herrn Dieter Kühn, Nauort, aufgeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.

Das betriebene Einlagengeschäft muss sofort eingestellt und abgewickelt werden - was bedeutet die Abwicklungsverfügung für Dieter Kühn?

Dieter Kühn hat Darlehensverträge abgeschlossen und auf dieser Grundlage vom Publikum unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen. Damit hat er nach Ansicht der Bafin gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2. Alternative KWG (Gesetzes über das Kreditwesen) verstoßen. Nun muss er die Darlehensbeträge nicht nur unverzüglich sondern auch vollständig per Überweisung auf die Konten der Geldgeber zurückerstatten.

Die noch nicht bestandskräftige Verfügung, ist von Gesetzes wegen aber sofort vollziehbar.

Was hat Dieter Kühn getan?

Internetrecherchen zu Folge hat Herr Kühn in Nauort vor einigen Jahren Persönlichkeitstrainings und als Moderator sogenannte Unternehmensvorstellungen vorgenommen. Später sei er mit dem Unternehmen Kühnherz GmbH aus Koblenz in Verbindung zu bringen gewesen, wobei er hier ausweislich des Handelsregisters jedenfalls nicht als Geschäftsführer bestellt war. Gegenstand des Unternehmens waren der Vertrieb von Finanzdienstleistungen, Versicherungen und die Vermittlung von Wertpapieren. Die Gesellschaft erbrachte die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz (KWG) von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investment-Gesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Unter der späteren Firma dimora GmbH wurde die Gesellschaft im Jahre 2011 von Amtswegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.

Welche Konsequenzen hat die Abwicklungsverfügung der BaFin für die Anleger?

Anleger, die Herrn Kühn Gelder in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt haben, müssten nach der Verfügung der BaFin in Kürze einen Geldeingang bei sich auf dem Konto verzeichnen können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist den betroffenen Anlegern / Darlehensgebern zu raten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der auf diesem Gebiet helfen kann.

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwalte mbB beraten seit Jahren Anleger, die Gelder in Anlagen investiert haben, die später durch die BaFin oder die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA untersagt worden sind.