Dienstwagen: Rückforderungsrecht des Chefs bei Erkrankung des Arbeitnehmers

Arbeit Betrieb
01.02.20111311 Mal gelesen
Ist ein Arbeitnehmer 6 Wochen und länger krank, steht ihm der Dienstwagen nicht mehr zu.

Dienstwagen: Rückforderung des Dienstwagens durch den AG nach langer Erkrankung (über 6 Wochen) des AN, BAG 14.12.2010, 9 AZR 631/09

Selbst wenn es keinen besonderen Dienstwagenvertrag gibt bestätigt das BAG das Rückforderungsrecht des AG, wenn der AN länger als sechs Wochen krank ist. Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des AN endet das Recht eines AN den Dienstwagen zu nutzen. Der Dienstwagen sei Teil des Arbeitsentgelts und da dieses Entgelt nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nicht mehr geschuldet sei kann der Dienstwagen vom AG zurückverlangt werden.