Die Sache mit der "Helmpflicht" ist doch kompliziter... Das BGH-Urteil ist veröffentlicht!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
17.07.2014316 Mal gelesen
Es war ein großer Aufreger: Der BGH habe entschieden, dass Radfahrern nicht allein aufgrund des nicht getragenen Fahrradhelms eine Mitschuld zugewiesen werden könne. das lässt sich sooooo 100%-ig aus jenem Urteil jedoch nicht ableiten.

Zunächst einmal das in Hinblick auf die häufig besonders schweren Unfälle mit Sportradler oder "sehr sportlich Radelnden" das wichtigste vorab: "Inwiefern in fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung." das heißt, dass dieses Urteil sich ausdrücklich nicht auf Unfälle mit Radsportlern bezieht.

Auch die Frage, ob mit sich sportlich betätigenden Radfahrern lediglich solche in Trikots mit Trinkfasche auf dem Rücken gemeint sind oder auch Sportradfahrer, die besonders schnell auf sehr Rennrädern unterwegs sind, wird im Einzelfall wohl wieder zur Diskussion führen.

Der BGH sieht auch auf Statistiken, welche belegen (allerdings betrachtet dieses Urteil ausdrücklich nur die Zeit bis 2011), dass eben nicht jeder vernünftige Mensch einen Fahrradhelm  nutzt, sondern nur eine Minderheit.

Allgemein ein wichtiger Hinweis: "Die Entscheidung übe eine Haftungsverteilung im Rahmen 254 BGB ist allerdings grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur dann zu überprüfen, ob dieser alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat." Maßstab soll das  "Maß der Verursachung" sein.

Was heißt das nun praktisch:

Das Urteil sollte Radfahrer, die ohne Helm bei sonst klarer Haftungslage verunfallen UND eine relevante Schädel-Hirnverletzung davongetragen haben (für andere Verletzungen kommt die Argumentation ohnedies nicht infrage), davor schützen durch alle Instanzen gegen eine "Mithaftung"angehen zu müssen. Denn durch eine solche Mithaftung würden oft schwer Verletzte nicht nur einen Teil des Schmerzensgeldes, sondern viel Schlimmer einen Teil des Schadensersatzes für echte Aufwendungen (Erwerbsschaden,. Haushaltsschaden, Fahrkosten, Zuzahlungen zu Behandlungen etc.) verlieren.

Gar nicht hilft dieses Urteil gegen eine Mithaftung bei Unfall ohne Helm mit Hirnverletzung z.B. bei Fahren über den Zebrastreifen oder auf dem "falschen Radweg" (=falsche Richtung).

Und weiterhin wird es Weise sein, nicht stolz am Unfallort zu verkünden, man sei mit 40km/h unterwegs gewesen und habe daher nicht bremsen können. Denn dann wird sich wieder die Frage auftun können, ob es sich um eine "sportliche Betätigung" handelte.