Die Pixel.Law Anwälte mahnen i.A. von Herrn Peter Kirchhoff wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf einer Webseite ab

Die Pixel.Law Anwälte mahnen i.A. von Herrn Peter Kirchhoff wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf einer Webseite ab
30.11.2015153 Mal gelesen
Die Pixel.Law mahnen im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos mit dem Titel „Netzwerkanschluss“ auf einer Internetseite ab. Geltend gemacht werden Unterlassung-, und Schadensersatzansprüche in Höhe von 996,50 EUR.

In der uns vorliegenden Abmahnung rügen die Pixel.Law Anwälte die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung des Urhebers. Das Foto "Netzwerkanschluss" stammt von Herrn Kirchhoff, der als Fotograf und Mitbetreiber eines Webdesignunternehmens tätig ist.

Die Fotografie stellt ein sogenanntes Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar. Herr Kirchhoff wird im Schreiben als dessen Urheber gemäß § 7 UrhG angesehen.

Die Pixel.Law Anwälte fordern zunächst die Beseitigung des Fotos von der Internetseite und senden zudem eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei einen Schadenersatz gemäß § 97 UrhG. Dieser wird in der Abmahnung aus der dreimonatigen Lizenzgebühr der Verwertungsrechte errechnet zunächst auf 150,00 EUR beziffert. Zusätzlich wird dieser Betrag mit einem Aufschlag von 50% (75,00 EUR) wegen einer Nutzungsdauerverlängerung, sowie mit weiteren 100% (225,00 EUR) wegen fehlender Urheberrechtsangabe auf der Website versehen, sodass ein Gesamtschadensersatz von 450,00 EUR errechnet wird.

Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert Auskunft zu erteilen, auf welchen weiteren Seiten, Portalen oder Medien er das Foto verwendet habe. Eine Anpassung der Schadensersatzhöhe wird angekündigt.

Letztlich stellen die Pixel.Law Anwälte dem Abgemahnten auch Kosten für die Rechtsverfolgung ausgehende von einem Streitwert von 6.550,00 EUR, mit 546,50 EUR in Rechnung. Insgesamt wird letztlich ein Betrag von 996,50 EUR gefordert.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben?

Grundsätzlich gilt für Sie, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben zunächst: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.S

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheber-,  Marken- und Wettbewerbsrecht.

Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.

 

Kontakt:

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