Die Nimrod Rechtsanwälte mahnen für Astragon Sales and Services wegen Filesharings der Software „Euro Truck Simulator 2“

Die Nimrod Rechtsanwälte mahnen für Astragon Sales and Services wegen Filesharings der Software „Euro Truck Simulator 2“
02.09.2016271 Mal gelesen
Die AstragonSales and Services GmbH hat die Kanzlei Nimrod mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Die Kanzlei hat nun einen Nutzer einer Filesharing Börse abgemahnt. Dieser hatte das Computerspiel „Euro Truck Simulator 2“ heruntergeladen.

Die Abmahnung wird von den Nimrod Rechtsanwälten mit einem Verstoß gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte aus §31 Abs. 3 UrhG der Astragon Sales und Services GmbH an der Software "Euro Truck Simulator 2" begründet, die durch den Filesharing-Download des Beklagten verletzt wurden. So wird beim Filesharing eine Datei gleichzeitig heruntergeladen und anderen Nutzern der Börse zur Verfügung gestellt. Ein Download über eine Filesharing Börse verstößt somit regelmäßig gegen das Vervielfältigungsrecht aus §16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG.

Der Gegenstandswert des Computerspiels "Euro Truck Simualtor 2" wird von den Nimrod Rechtsanwälten auf 30.000 EUR geschätzt,  hinzu kommen 5.000 EUR Gegenstandswert für den Schadensersatzanspruch. Hierdurch errechnet die Kanzlei einen Gesamtzahlungsanspruch von 6.636,90 EUR. Dem Abgemahnten bietet die Kanzlei Nimrod aber eine Abgeltung der Zahlungsansprüche für einen Vergleichsbetrag i.H.v. 850,00 EUR an. Zusätzlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Sie haben eine Abmahnung im Auftrag der Astragon Sales and Services GmbH durch die Kanzlei Nimrod erhalten?

Die vorliegende Abmahnung zeigt erneut auf, dass Abmahnungen im Urheberrecht grundsätzlich ernst zu nehmen sind. So sind Verstöße gegen das Urheberrecht häufig mit Abmahnungen verbunden, die bei Missachtung einstweilige Verfügungen sowie Klageverfahren nach sich ziehen können.

Sie müssen daher auf eine Abmahnung reagieren. Dabei sollten Sie sich nicht auf Ihr Rechtsgefühl verlassen, sondern Unterstützung bei einer professionellen Anwaltskanzlei suchen.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht konzentriert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und können sie daher mit der nötigen Erfahrung unterstützen. Des Weiteren verfolgen wir die Rechtsprechung im Bereich des Filesharings, sowie in vielen weiteren Bereichen des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. So können wir Sie außergerichtlich mit der nötigen Weitsicht beraten und Sie gleichzeitig im Fall einer Klage vor Gericht vertreten. 

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