Die Kanzlei Sarwari (KS) mahnt i.A. der G &G Media Foto-Film GmbH wegen des illegalem Uploads eines pornografischen Films ab

Die Kanzlei Sarwari (KS) mahnt i.A. der G &G Media Foto-Film GmbH wegen des illegalem Uploads eines pornografischen Films ab
04.12.2015199 Mal gelesen
Die Kanzlei Sarwari mahnt im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH wegen des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten pornografischen Filmtitels auf dem Portal uTorrent ab. Pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 650,00 EUR.

In den Ausführungen der Kanzlei Sarwari heißt es, der Abgemahnte, habe auf dem Portal uTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, ein gemäß § 95 UrhG urheberrechtlich geschütztes Laufbild aus dem pornografischen Genre, anderen Nutzern zum Download angeboten.

Der Auftraggeber G&G Media Foto-Film GmbH habe zuvor ein Unternehmen mit der Rückverfolgung von urheberechtlichen Verstößen auf den P2P-Netzwerken beauftragt, da durch die unerlaubte Vervielfältigung bzw. das illegale öffentliche Zugänglichmachen (gemäß §§ 16 bzw. 19a UrhG) immer wieder erhebliche Vermögenseinbußen der Produzenten entstünden. Im Rahmen der Rückverfolgung des Internetanschlusses wurde der Anschluss des Abgemahnten ermittelt, zu dessen Ungunsten nun, die Vermutung gilt für den Verstoß verantwortlich zu sein.

Die Kanzlei Sarwari möchte für Ihre Mandantin nun einen Unterlassungs-, Schadens- sowie einen Aufwendungsersatz durchsetzen. Nach der sogenannten Lizenzanalogie, also des Preises, der für eine rechtmäßige Nutzung hätte gezahlt werden müssen, errechnet die Kanzlei Sarwari einen Schadenersatz in Höhe von 600,00 EUR. Einschließlich der Anwaltskosten und der Ermittlung des Internetanschlusses veranschlagt die Kanzlei einen Gesamtpreis von 844, 88 EUR.

Als "Vergleichsangebot" stellt die Kanzlei Sarwari jedoch auch eine geringe Summe von 650,00 EUR in Aussicht, mit der alle Forderungen beglichen wären. Dieses Angebot wiederum knüpft die Abmahnkanzlei an die Zahlung innerhalb der genannten Frist sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung. 

Haben auch Sie eine Abmahnungen wegen Filesharings erhalten? Wie genau lautet der Vorwurf?

Dem Abgemahnten einer sog. Filesharing-Abmahnung wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Wir raten jedoch dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.

Darüber hinaus fordert die Abmahnkanzlei einen sogenannten Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist unserer Ansicht nach oft weit überhöht. Häufig bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.

Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung erhalten? Was tun?

Auch, wenn es um den illegalen Upload von pornografischen Filmen geht sollten Sie sich nicht scheuen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich im Urheberrecht auskennt.

Wir sind auf solche Abmahnungen spezialisiert. Wir verteidigen bundesweit Mandanten gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung. Wir helfen Ihnen.

Gerne können Sie die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Die Sozietät Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft vertritt Ihre Rechte bundesweit im Urheber- und Medienrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch und planen mit Ihnen die weiteren Schritte.

 

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