Die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs mahnt für die Summary AG wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos auf eBay ab

Die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs mahnt für die Summary AG wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos auf eBay ab
14.10.2016222 Mal gelesen
Die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs mahnt im Auftrag der Summary AG wegen der Veröffentlichung mehrerer urheberrechtlich geschützter Fotos auf der Internethandelsplattform eBay ab.

Im der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs, dass der Abgemahnte das urheberrechtlich Bildmaterial auf der Plattform eBay ohne Einwilligung der Urheberin veröffentlicht habe. Es handle sich bei dem Bildmaterial um  fünf Fotos, die von einem professionellen Fotografen erstellt wurden und nun vom Abgemahnten zur Bewerbung dessen Ware auf eBay verwendet wurden. Diese Verwendung der Fotos geschah jedoch ohne die erforderliche Lizenz. Hierin sieht die Kanzlei die ausschließlichen Nutzungsrechte ihrer Mandantin verletzt. Hierin sieht die Kanzlei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sowie einen Verstoß gegen die unerlaubte Vervielfältigung gemäß §16 UrhG.

Die Anwälte fordern zunächst die Beseitigung der Fotos vom Portal eBay und senden zudem eine Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Weiterhin die Rechtsanwälte Schadenersatz gemäß § 97 II UrhG. Dieser errechne sich aus der Lizenzgebühr, die bei einem ordnungsgemäßen Rechtserwerb hätte erhoben werden können. Veranschlagt wird im vorliegenden Fall hierfür ein Lizenzbetrag pro Bild in Höhe von 90,00 EUR. Dieser wird allerdings zusätzlich mit einem Aufschlag von 100 % versehen, da ein Quellenverweis beim Veröffentlichen Bild fehlt, sodass sich die Forderung des Schadensersatzes auf insgesamt 900,00 EUR beläuft. Wobei dem Abgemahnten ein die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 EUR in Aussicht gestellt wird, sofern die Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben wird. Letztlich stellt die Kanzlei dem Abgemahnten auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Höhe von 1.239,40EUR in Rechnung.

Jedoch wird dem Abgemahnten auch ein Gesamtvergleichsangebot vorgeschlagen, das sich auf einen Betrag von 1.000,00 EUR beläuft und mit dem alle Ansprüche abgegolten werden sollen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Verwendung geschützten Bildmaterials erhalten?

Falls auch Sie eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberechts erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Zwar müssen Sie die Abmahnung ernst nehmen und auch reagieren. Allerdings ist auch von einem überstürzten Handeln abzuraten.

Unser Tipp: Suchen Sie sich professionelle Hilfe von einer Kanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts oder dem entsprechenden Rechtsgebiet, um das es in Ihrer Abmahnung geht. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten und planen Sie ihr weiteres Vorgehen mithilfe der Erfahrung von Experten dieses Bereichs.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen einschätzen können. Deshalb können Sie uns gerne jederzeit Ihre Abmahnung zuschicken oder sich telefonisch melden. Gemeinsam können wir dann gerne ein weiteres Vorgehen planen.

 

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