Die gefährdete Finanzkraft der InterRisk Lebensversicherung

Die gefährdete Finanzkraft der InterRisk Lebensversicherung
24.03.2017182 Mal gelesen
Die InterRisk wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihr exzellenter Service und ihre marktführenden Bedingungskonzepte das Fundament ihrer Unternehmensvision seien.

Aus einem aktuellen Artikel der Bild-Zeitung vom 22.03.2017 mit dem Titel "Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?" geht hervor, dass eine starke Finanzkraft jedenfalls derzeit nicht zu ihrem Fundament gehört.

Die Finanzkraft der InterRisk im Blick der Öffentlichkeit

Die historisch niedrigen Zinsen setzen den Versicherungen immer mehr zu. Sie müssen gut wirtschaften, um ihre Versprechungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können. Doch genau das fällt den Versicherungen immer schwerer. Die Bild hat eine Stellungnahme der Assekura Ratingagentur für den Finanzausschuss des Bundestages zum Anlass genommen, die Finanzkraft der Versicherungen unter die Lupe zu nehmen. Die InterRisk belegt hierbei unter 75 Anbietern einen der letzten Plätze. Axel Kleinlein, der Chef des Bundes der Versicherten, geht dem Zeitungsbericht der BILD zufolge davon aus, dass bereits in den kommenden zwei Jahren erste Versicherungen ins Wanken geraten werden. Der Versicherte kann sich nach Vertragsende daher wohl nicht sicher sein, dass er sein erwartetes Geld bekommt.

Kunden von Lebensversicherungen sollten nicht abwarten

Seit Jahren kommen Mandanten zu uns, um sich von ihren lästigen Lebensversicherungen zu trennen. Die Gründe sind hierbei sehr vielfältig. Viele wollen ihr Geld zurück, um es gewinnbringender anlegen zu können, andere brauchen das Geld, um wieder liquide zu sein. Aber auch die wankende Finanzkraft der Versicherungen spielt häufig eine Rolle. Denn eines ist klar - niemand möchte nach Ablauf der Vertragslaufzeit und nach unzähligen gezahlten Beiträgen hören, dass am Ende kein Geld da ist.

Nutzen Sie den Widerspruch, um Ihre gezahlten Beiträge zurückzubekommen

Viele unserer Mandanten sind Versicherungsnehmer der InterRisk. Oft wollen sie nur eines, sie möchten so gestellt werden, als hätten sie die Lebensversicherung nie abgeschlossen. Denn meist ist das der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Und genau das ist mit dem Widerspruch möglich.

§ 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt, dass ein Versicherungsnehmer seiner Willenserklärung zum Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen nach diesem Vertragsschluss widersprechen kann. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Vertrag gilt dann als nicht zustande gekommen. Hat der Versicherer es versäumt, den Versicherten ordnungsgemäß zu belehren, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen und er hat ein ewiges Widerspruchsrecht.

Der Versicherte bekommt nach erfolgreichem Widerspruch nicht nur den meist vergleichsweise niedrigen Rückkaufswert ausbezahlt, sondern seine eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Lediglich einen Bruchteil darf die Versicherung für den gewährten Versicherungsschutz einbehalten.

Zahlreiche Versicherungsunternehmen haben es versäumt, ihre Kunden richtig zu belehren. In diesen Fällen können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden setzt Ihr Recht durch

Unsere Erfahrung zeigt, dass es gängige Praxis nahezu aller Versicherer ist, den Widerspruch mit einem pauschalen Hinweis auf die Widerspruchsfrist zurückzuweisen. Oft wird dabei auch überholte Rechtsprechung zitiert. 

Lassen Sie sich nicht abspeisen

Wir kennen die Rechtsprechung. Unsere Anwälte prüfen kostenlos, ob Ihnen das Recht zum Widerspruch zusteht. Zudem berechnen wir, ob der Widerspruch in Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll ist und wie wir Ihr Recht schnell und sicher umsetzen.

So können Sie tatsächlich von Ihrer Lebensversicherung profitieren.