Die Commerzbank ist in 3 Wochen endgültig vor dem "ewigen Widerruf" sicher!

Die Commerzbank ist in 3 Wochen endgültig vor dem "ewigen Widerruf" sicher!
31.05.2016311 Mal gelesen
Kunden der Commerzbank haben nur noch 3 Wochen Zeit, ihre Immobilienverbraucherdarlehensverträge günstig abzulösen! Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen hierbei kompetenten Rechtsbeistand!

Commerzbank belehrte Kreditnehmer über Jahre fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht

Die Commerzbank belehrte ihre Kreditnehmer in wahrscheinlich tausenden Fällen fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht. Kunden der Commerzbank haben deshalb noch heute ein Widerrufsrecht; es ist nicht wegen Fristablauf ausgeschlossen, sondern es gilt vielmehr "ewig". Das hat zur Folge, dass Kunden der Commerzbank auch noch viele Jahre nach dem Abschluss des jeweiligen Immobiliendarlehensvertrages gegenüber dem Kreditinstitut das Widerrufsrecht ausüben können.

 

"Widerrufsjoker" ermöglicht Kunden der Nassauische Sparkasse heute günstige Umschuldung

Durch den Widerruf ist es Kunden der Commerzbank unkompliziert möglich, sich von einem teuren Altkredit mit hohen Zinsen zu lösen. Bei einem Widerruf ist vor allem eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die regelmäßig bei Kündigungen anfällt, nicht zu zahlen. Diese macht eine Umschuldung in anderen Fällen regelmäßig wirtschaftlich sinnlos. Entfällt sie aber, können Verbraucher durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit mit den derzeit extrem niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Deshalb wird der Widerruf in solchen Fällen auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet.

 

Verbraucher werden durch die verwendeten Überschriften verwirrt anstatt aufgeklärt

Die von der Commerzbank erteilte Widerrufsbelehrung entspricht schon deshalb nicht der gesetzlichen Mustervorlage, da die Überschriften ergänzt sind. Die Widerrufsbelehrung ist außerdem fehlerhaft, da die Überschrift mit dem Hinweis "bei Verbundgeschäften bitte gesonderte Widerrufsbelehrung verwenden" ergänzt worden ist. Diese Formulierung ist für einen Verbraucher regelmäßig missverständlich, da sie diesem die Subsumtion unter den Begriff des Verbundsgeschäftes und der damit einhergehenden Frage der Geltung der vorliegenden Widerrufsbelehrung überlässt. Die Vornahme einer solchen juristischen Subsumtion kann aber keinesfalls von einem durchschnittlich verständigen Verbraucher erwartet werden. Zudem befindet sich die nicht vorgesehene Formulierung "Widerrufsbelehrung zum o.g. Darlehensvertrag" in der ersten ebenfalls nicht vorgesehenen Unterüberschrift, was ebenfalls bereits für sich zum Entfallen des Musterschutzes führt. 

Commerzbank missachtet die gesetzlichen Formerfordernisse

Dem Gesetz zu Folge muss die Widerrufsbelehrung in der Form deutlich hervorgehoben werden. Deshalb sieht das Muster des Gesetzgebers eine Umrahmung der Widerrufsbelehrung vor. Die von der Commerzbank genutzte Gestaltung sieht eine solche Umrahmung jedoch gerade nicht vor. Deswegen verstösst die verwendete Widerrufsbelehrung bereits gegen das Formerfordernis, da diese nicht mehr gesondert hervorsticht. Dies führt dazu, dass Widerrufsbelehrung für den Verbraucher auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Damit hat die Commerzbank gegen das sog. Deutlichkeitsgebot verstossen.

Kunden der Commerzbank bleiben nur noch knapp 3 Wochen Zeit

Die Zeit, um das Darlehen zu widerrufen, läuft den Kunden der Commerzbank jedoch davon. Das liegt, daran, dass die große Koalition im Januar diesen Jahres eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, nach welcher die Widerrufsfrist nicht mehr "unendlich" ist, sondern auf lediglich ein Jahr und 14 Tage begrenzt ist. Diese Gesetzesänderung ist seid dem 1. April 2016 in Kraft. Diese Regelung gilt für alle zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehensverträge aber erst ab dem 21.06 2016. Diese Gesetzesänderung geht aus den Forderungen der Kreditinstitute hervor, die sich durch diese Regelung vor allem mehr Rechtssicherheit erhoffen. Kunden der Commerzbank sollten folglich schleunigst ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. 

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei der Commerzbank widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Commerzbank auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!