Die BAG Bankaktiengesellschaft und das Bankgeheimnis: Gibt es Schadensersatz von Bankkunden wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses?

Kredit und Bankgeschäfte
05.07.20072036 Mal gelesen

Erst kürzlich hat der BGH (XI ZR 195/05) entschieden, dass die Wirksamkeit der Abtretung von Darlehenforderungen eines Kreditinstituts nicht gegen das Bankgeheimnis verstößt. Der BGH hat damit einer kontroversen Debatte vorerst ein Ende gesetzt, die vormals durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt in Gang gesetzt wurde. Konkret betrifft die Entscheidung auch die Frage, wie der künftige Handel mit sog. "Non Perfoming Loans" (NPL) unter den Banken und insbesondere im Volks- und Raiffeisenverbund mit der BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm, die als Spezialinstitut Problemkredite von anderen Volks- und Raiffeisenbanken übernimmt, in Deutschland ausgestaltet wird. Denn zwischen den Zeilen hat der BGH zumindest den Fall nicht ausgeschlossen, dass in der Abtretung ein Verstoß vorliegen könnte, der zwar die Wirksamkeit der Abtretung nicht berührt, jedoch unter Umständen eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung einer Verschwiegenheitspflicht als Nebenpflicht herbeiführt. Allerdings hat der BGH die konkreten Vorraussetzungen für eine Ersatzpflicht unausgefüllt gelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob künftige Entscheidungen der Gerichte hierzu noch nähere Ausführungen enthalten werden.