Deutschlandweite Razzien wegen Hasspostings bei Facebook

Deutschlandweite Razzien wegen Hasspostings bei Facebook
14.07.2016220 Mal gelesen
Insgesamt 60 Wohnungen werden bundesweit durchsucht. Die Beamten wollen stärker gegen die Verfasser von Hasspostings vorgehen, die seit der Flüchtlingskrise für Hass und Unmut in den sozialen Netzwerken gesorgt haben.

Rund 40 Beschuldigte sind aufgrund einer geheimen Facebook Gruppe durchsucht worden. In der Gruppe sollen zwischen Juli und November 2015 volksverhetzende Äußerungen, teilweise unter Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, verbreitet worden seien.

Das Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Kempten geführt und vom Bayerischen Landeskriminalamt koordiniert.

Nutzer sollten sich bewusst machen, dass Hetze und Beleidigungen im Netz genauso verfolgt werden, wie im realen Leben. Es handelt sich nicht um Kavaliersdelikte.

Was ist Volksverhetzung?

Hasskommentare, die sich gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen richten und geeignet sind den öffentlichen Frieden zu stören, erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung und werden viel härter bestraft, als bloße Beleidigungen. Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sind möglich. Der Staat wird auch nicht erst nach bloßer Anzeige der Betroffenen aktiv, sondern kann auf eigene Faust Ermittlungen anstellen.

Wie können Betroffene bei Hasskommentaren reagieren?

Richtet sich der Hasskommentar gegen eine einzelne Person, dann kann diese sich direkt an Facebook wenden und die Löschung des Kommentars verlangen. Facebook ist in der Pflicht zu reagieren, sobald die Plattform Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt. Zudem kann die betroffene Person eine Strafanzeige stellen. Eine strafrechtliche Verfolgung ist über die Ermittlung der IP Adresse sehr gut möglich. Dem identifizierten Täter drohen strafrechtliche Sanktionen wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede, §§185, 186, 187 StGB. Hier kommt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren in Betracht.

Richten sich die Hasskommentare gegen bestimmte Personengruppen, dann droht dem Täter eine Strafe wegen Volksverhetzung. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Personengruppe von dem konkreten Angriff erfährt. Eine Anzeige kann hier durch Dritte erfolgen - dies ist sogar anonym und online möglich.

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