Deutsche Umwelthilfe (DUH) Abmahnung

Deutsche Umwelthilfe (DUH) Abmahnung
20.05.2014685 Mal gelesen
Es scheint erhöhte Abmahngefahr seitens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu geben, diesmal bezüglich etwaiger Verstöße gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist in der Vergangenheit insbesondere durch Abmahnungen gegen gewerbliche Verkäufer von Autos in Erscheinung getreten.

Wer steckt hinter der DUH?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist eine seit 1975 bestehende, bundesweit tätige Umweltorganisation. Durch Zusammenschlüsse von Unternehmen und Politiker der Umwelt will sie umweltfreundlichere Wirtschaftsweisen und Produkte fördern. Ein löbliches Ziel also. Derzeit arbeiten rund 80 hauptamtliche Mitarbeiter in diesem Verein, die Bundesgeschäftszelle liegt in Radolfzell am Bodensee. Finanziert wird der Verein durch Spenden, besonders aus Wirtschaftskreisen, sowie aus öffentlichen Fördermitteln.

Bisherige Abmahnungen

Bisher wurden oftmals Verstöße im wettbewerbsrechtlichen Bereich abgemahnt, beispielsweise Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder den CO2-Emissionen.

Neuerdings auch EnEG und EnEV Verstöße!

Nun liegt uns eine Abmahnung vor, in der seitens der Deutschen Umwelthilfe angebliche Verstöße gegen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) abgemahnt werden. Als neues Geschäftsfeld werden hier also Immobilienmakler gesehen.

DUH mahnte teilweise rechtsmissbräuchlich ab!

Interessant ist allerdings Folgendes: die  DUH ist ein seriöser Verein, der nicht rechtsgrundlos und nicht im Wege der "Abzocke" abmahnt. Allerdings ist bekannt, dass das Landgericht Hannover (21 0 45/10) am 16.02.2011 gegen die DUH verkündet hat, dass ihr Vorgehen missbräuchlich sei. Hintergrund war eine Vertragsstrafe, die von der Deutschen Umwelthilfe unberechtigterweise geltend gemacht wurde. Wortwörtlich hieß es in diesem Urteil: "Soweit die Pflichtangaben etwas kleiner abgedruckt sind als die Angaben zum Pkw-Typ, zum Preis, zur Motorisierung und zur Finanzierung, erlangt die Beklagte keinen Vorteil daraus, weil die Verbrauchs- und CO2-Immissionswerte des beworbenen Fahrzeugs günstig und daher werbewirksam sind. Durch strengere Anforderungen an die Pflichtangaben werden die Möglichkeiten der Pkw-Händler zur Gestaltung seiner Werbung in nicht akzeptabler Weise eingeschränkt. Das Vorgehen des Klägers ist auch missbräuchlich." Hier erfahren Sie mehr.

Abmahnung überprüfen lassen!

Daher empfehlen wir, dass jeder Betroffene einer Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zunächst einen Anwalt konsultiert, der Erfahrungen im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen hat. Uns können Sie hierfür gerne kostenlos anrufen: 0800 / 100 41 04 oder uns auf www.recht-freundlich.de im Live-Chat kontaktieren. Wir haben schon eine Vielzahl von Mandanten in der Sache DUH verteidigt und kennen daher die Gegebenheiten bestens.