Der Verdacht auf Betrug erhärtet sich – Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt im Redtube Fall

Internet, IT und Telekommunikation
17.12.2013764 Mal gelesen
Laut einem Bericht der Zeitung “Die Welt” ermittelt die die Kölner Staatsanwaltschaft nun gegen die Verantwortlichen der Redtube Abmahnungen. Gegenstand der Ermittlungen ist ein Betrug in Zusammenhang mit der Rückverfolgung und Protokollierung der IP-Adressen der Nutzer.

Welche Auswirkungen haben die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Ermittlungen einzuleiten, sobald sie durch Anzeige oder auf anderem Wege Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält (§ 160 StPO, Ermittlungsverfahren oder Vorverfahren). Hier ist die Staatsanwaltschaft Köln scheinbar selbst aktiv geworden, sodass wir sagen können, dass sich der Verdacht auf Betrug bei den Redtube Abmahnungen erhärtet. Erst gestern haben wir ausführlich über die vermutete Gewinnung der IP Adressen durch die Archive AG berichtet. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die IP Adressen rechtswidrig über einen Dienst namens Trafficholder ermittelt wurden und darüber hinaus die Nutzer bewusst auf Redtube gelenkt worden sind. (Mehr dazu hier:http://www.wbs-law.de/urheberrecht/wird-aus-der-groessten-abmahnwelle-jetzt-die-groesste-betrugswelle-49284/ ) Der Verdacht auf Computerbetrug gem. 263a StGB liegt nah und scheinbar ist nun auch die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass der Verdacht nicht unbegründet ist. Kommt es zu einer Verurteilung, drohen den Beteiligten bis zu fünf Jahren Haft.

Was ändert sich nun für die Abgemahnten?

Zunächst einmal, gehe ich jetzt davon aus, dass nicht, wie von Herrn Urmann angekündigt, weitere Abmahnwellen folgen werden. Zumindest solange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Redtube Fall nicht geklärt sind. Gerade die Kanzlei U C, die sich zunächst von den Vorwürfen freisprechen konnte, dadurch dass sie voraussichtlich von den Vorgängen bei der Ermittlung der IP Adressen keine Kenntnis hatte, wird sich jetzt zurückhalten müssen. Sollte sie die nicht gezahlten Forderungen nach den derzeitigen Verdächtigungen an Inkassobüros weiterverkaufen, um diese einzutreiben oder weitere neue Abmahnungen im Auftrag der Archive AG verschicken, würde sich die Kanzlei selbst dem Vorwurf des Betrugs aussetzen. Sie kann jetzt nicht mehr behaupten, dass sie im Hinblick auf die Gewinnung der IP Adressen gutgläubig ist und von der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen ausgeht. Eine aktive weitere Mitwirkung der Kanzlei U C in den Abmahnfällen ist somit, meiner Ansicht nach, im Augenblick nicht zu erwarten.

Welche Möglichkeiten haben die Abgemahnten?

  1. Sie können ihre Rechtsanwaltskosten zurückfordern (§ 97a IV 1 UrhG: "Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen,.").
  2. Sie können Strafanzeige erstatten. Wir raten jedoch dazu diese mit professioneller Hilfe zu gestalten. Zudem wird dies erstmal nicht unbedingt nötig sein, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt.
  3. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten wenden und Beschwerde einlegen.
  4.  Sie können direkt beim Landgericht Köln eine Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse einlegen.

Problematisch bei den vorstehenden Möglichkeiten ist jedoch, dass am Ende auch noch jemand da sein muss, der die Zeche zahlt. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn man ein Prozess auf Rückzahlung der Anwaltskosten gewinnt, möglicherweise kein Geld zur Rückzahlung bei den Verurteilten mehr aufzufinden ist.

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