Der Händler warb hier mit einer nicht bewiesenen Wirkung eines Tape Verbandes, woraufhin sich der VSV bemüßigt fühlte, den ebay Händler kostenpflichtig abzumahnen. Der VSV sah einen Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG.
Der VSV fordert die Zahlung von 179, 50 € und die Abgabe einer sehr weitgehenden Unterlassungserklärung. Zum Einen gehören die Kosten sicher nicht in eine Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung soll die Wiederholungsgefahr ausräumen und kein Anerkenntnis bzgl. der Kosten schaffen.
Weiterhin wird ein starres Vertragsstrafenversprechen von 5.100,00 € vorformuliert. Auch hier sollte nach anwaltlicher Beratung ein anderes Vertragsstrafenversprechen gewählt werden.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt R. Euskirchen