DER UNTERGANG DER SCHIFFSFONDS

DER UNTERGANG DER SCHIFFSFONDS
29.04.2016159 Mal gelesen
Insolvente Schifffonds – Letzte Chance auf Schadensersatz Wer Ansprüche prüfen lassen will, sollte sofort handeln.

Sie haben Geld in eine geschlossene Schiffsbeteiligung investiert, die mittlerweile Insolvenz anmeldete? Dann sollten Sie jetzt nachsehen, wann Sie Ihren Fonds gezeichnet haben.

Eine Vielzahl von Anlegern investierte Mitte der 2000er Jahre Erspartes in geschlossene Schiffsbeteiligungen. Aufgrund der gesetzlichen absoluten Höchstverjährung können nunmehr täglich mögliche Ansprüche der Anleger verjähren.

Der Aufwand kann sich lohnen: Nicht nur verlorene Gelder können durch Schadensersatz

ausgeglichen werden, sondern auch finanzielle Pflichten aufgrund der Kommanditistenstellung können umgehen werden.

Die sogenannten ,Nullerjahre' gelten als Boomzeit der geschlossenen Schiffsfonds. Nach der Jahrtausendwende wurden zahlreiche Fondsgesellschaften, darunter viele Schiffsfonds initiiert. Insgesamt investierten deutsche Kapitalanleger in den letzten Jahrzehnten rund 30 Milliarden Euro in solche Finanzprodukte. Nicht immer lag der Kapitalanlage jedoch ein ausgereiftes Konzept zugrunde. Trotzdem rieten Bankberater und freie Vermittler - teilweise auch mit dem Ausblick auf attraktive Provisionen - ihren Kunden, in solche geschlossene Beteiligungen zu investieren, ohne im Detail über die Risiken und Pflichten aufzuklären. Vermittler lockten Anleger mit einer angeblich verlässlichen Altersvorsorge, stetigen Renditen und Steuerersparnissen. Dass sich Privatanleger somit regelmäßig an Kommanditgesellschaften beteiligten und damit selbst zu haftungsträchtigen Unternehmern wurden, wurde oftmals verschwiegen.  

Gerade bei geschlossenen Schiffsfonds legten Initiatoren selten nachhaltige Konzepte zur Auslastung vor. Spätestens seit der Finanzkrise und durch die weltweite Rezession ab dem Jahr 2008 sanken Charteraufträge gewaltig. Aufgrund der guten Auftragslage aus den Boomjahren kam es zu einem Überangebot an Schiffen. Reedereien mussten Maßnahmen ergreifen, um den oftmals finanziell angeschlagenen Charterern die Vertragserfüllung zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden vielfach Charterraten gesenkt und fällige Ansprüche gestundet.

Die Gegenmaßnahmen halfen jedoch nicht in allen Fällen. Die Konsequenz: Schiffe standen ohne Aufträge in den Trockendocks, hunderte Schifffonds meldeten Insolvenz an, Anleger verloren ihre investierten Gelder und müssen befürchten nunmehr aufgrund ihrer Kommanditistenstellung finanziell belangt zu werden. Gerade letzterer Punkt zeigt die Absurditäten eines Schiffsfonds für Privatanleger. Wenn ein Schiff keine Gewinne einfährt, muss damit gerechnet werden, dass die Fondsgesellschaften etwaige Ausschüttungen von ihren Anlegern zurückholen. Sie stützen sich dabei oftmals auf intransparente wie rechtlich fragwürdige Klauseln in den Gesellschaftsverträgen. Spätestens wenn ein Schiffsfonds in die Insolvenz geht, haben Anleger häufig schlechte Karten. Aufgrund der Gesetzeslage ist der Insolvenzverwalter gehalten, sämtliche Ausschüttungen, die gewinnunabhängig erfolgt sind, von allen Gesellschaftern einzufordern.


Was können betroffene Anleger unternehmen?


Betroffenen Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen, die die eingetretenen Verluste ausgleichen und ersetzen können. Neben Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaft aufgrund irreführender Angaben im aufgelegten Emissionsprospekt, können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Letzteres ist dann in Betracht zu ziehen, wenn die Beratung nicht anleger- oder objektgerecht erfolgt ist. Häufig wurden Anleger in diesem Zusammenhang nicht über ein mögliches Totalverlustrisiko, eine etwaige nachträgliche Kommanditistenhaftung oder das wirtschaftliche Eigeninteresse des Beraters oder Vermittlers aufgrund der Zahlung von Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt.

Auch wurden Anlegern oftmals verschwiegen, dass bei vielen Schiffsfonds ein äußerst hoher Anteil des Anlegerkapitals nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe geflossen istk, sondern für sonstige Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen verwendet wurde. Insbesondere wurde häufig die Höhe der Weichkosten verschleiert oder verschwiegen.

Des Weiteren konnten vielfach Anleger nach der Beratung durch Bankmitarbeiter oder freie Vermittler nicht ansatzweise erahnen, dass die Höhe der Vertriebskosten bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals liegt. Zur Aufklärung wären sie jedoch verpflichtet gewesen.

Dies kann Schadensersatz in Form einer Rückabwicklung der Fonds-Zeichnung zur Folge haben.  Nicht zuletzt sind insolvenzrechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammengang ist die Begleitung im Insolvenzverfahren und Prüfung von Abwehrmöglichkeit von Passivansprüchen des Insolvenzverwalters aufgrund der Kommanditistenstellung des Anlegers zu erwähnen.

Mögliche Schadensersatzansprüche unterliegen unterschiedlichen Verjährungsfristen. Insbesondere ist jedoch die 10 jährige Höchstverjährung, beginnend Tag genau ab Zeichnungsdatum, zu beachten. Anlagezeichner aus dem Jahr 2006 sollten daher dringend ihre Ansprüche von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei baum reiter & collegen berät einzelfallbezogen, welche Rechte für geschädigte Anleger bestehen und ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Emissionshaus oder Vermittler in Betracht kommt. Ein geschädigter Anleger kann dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen. Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung. 

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen. Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt.

 

Beispiel: Anleger erhält Schadensersatz

Eine Rentnerin investierte auf den Rat ihres Finanzberaters hin 25.000 EUR in den geschlossenen Schiffsfonds MS Kimberley. Die Anlegerin erklärte dem Berater, dass sie nach einer sicheren Investition suchte und wenige Jahre später von der Anlage profitieren möchte. Der Finanzberater empfahl fälschlicherweise einen geschlossenen Schiffsfonds als sichere Investition und klärte nicht über das Risiko eines Totalverlustes sowie die damit einhergehende Kommanditistenstellung auf. Auch im mitgereichten Prospekt wurde auf Risiken nicht hingewiesen. Dazu lohnt ein geschlossener Fonds als kurzfristige Investition nicht, weil Anleger sich zwischen 10 bis 25 Jahre an den Fonds binden müssen. Die Rentnerin war aber schon zum Zeitpunkt der Zeichnung 70 Jahre alt.

Das böse Erwachen kam einige Jahre später. Der Fonds meldete Insolvenz an und die Anlegerin stand unerwartet vor dem Verlust ihrer investierten Gelder.

Mit der Hilfe der Kanzlei baum reiter & collegen verklagte die Anlegerin den Finanzberater und konnte so verloren geglaubte Gelder wieder zurückerlangen.

 

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Markus Schmitz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 0211-83680570 oder Email: kanzlei@baum-reiter.de

Christian Leuchter, Rechtsanwalt

Tel.: 0211-83680570 oder Email: kanzlei@baum-reiter.de