Der PKW-Neuwagenkauf

Der PKW-Neuwagenkauf
20.05.2016278 Mal gelesen
Die Überführungskosten

Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tätig, weil der Unternehmer die Überführungskosten beim PKW-Kauf in den Endpreis nicht mit eingerechnet hatte. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Überblick: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Worum geht es mit einer Abmahnung?

Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.

Zunächst geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten.  Außerdem gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es sollte daher ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.
 

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: - es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung


Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, unterstütze ich Sie gern.