Der Foodtruck – eine Marke für sich

Wettbewerbs- und Markenrecht
21.10.2016561 Mal gelesen
Wie kann ich meinen Foodtruck gegen "Namensklau" schützen? Lohnt sich eine Markeneintragung? Welche Vorteile habe ich davon?

Vom Spielbudenplatz auf St. Pauli sind sie schon fast ein fester Bestandteil der Essenskultur geworden: die Foodtrucks mit ihren großartigen Möglichkeiten der mobilen Zubereitung von sehr, sehr leckerem Essen.

 

Die kreativen, bunten, schlichten, großen oder kleinen Foodtrucks bereiten aber nicht nur Essen zu, sie sind auch jeder für sich eine ganz eigene Marke. Und die möchte man schützen.

 

Es ist aufgrund der großen Nachfrage, dem boomenden Ideenklau, dem Abkupfern von Designs und deren schneller Verbreitung auf Social Media Plattformen durchaus ratsam, einen Foodtrucknamen als Marke eintragen zu lassen.

 

Mit einer eingetragenen Marke ist man auf der sicheren Seite: Mitbewerber, die sich vom Erfolg anderer eine Scheibe abschneiden möchten, ihren Foodtruck zu ähnlich gestalten oder gar komplett kopieren, können sich warm anziehen. Die Schutzrechte, die eine eingetragene Marke gewährt, sind schnell und direkt durchsetzbar. Ohne viel Zaudern kann der sogenannte Störer abgemahnt werden und muss stante pede sein verletzendes Verhalten einstellen, Schadenersatz leisten, uvm.

 

Eine Markeneintragung macht also Sinn. Wirklich Sinn. Soll der Markenschutz bundesweit sein, kosten die Gebühren beim Deutschen Marken- und Patentamt ab 240,00 €.

Und natürlich macht es auch Sinn, sich hierfür juristischen Rat einzuholen. Benötige ich nur eine Wortmarke? Oder besser eine Wort-Bild-Marke? Oder gar beides? Für welche Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses benötige ich den Markenschutz?

Was tue ich, wenn jemand meine Marke verletzt hat?

 

Alles Fragen, die ich Ihnen verständlich beantworten kann.

Ich berate Sie gern und gemeinsam finden wir heraus, welche Markenform für Ihren Foodtruck die richtige ist, welche Klassen sinnvoll sind und welche nicht.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.