Der Fall Vattenfall – Entscheidung über 4,7 Milliarden Euro hinter verschlossenen Türen

Der Fall Vattenfall – Entscheidung über 4,7 Milliarden Euro hinter verschlossenen Türen
10.11.2014393 Mal gelesen
Vattenfall verklagt die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro.

Die erst jüngst bekanntere Abkürzung ICSID steht für International Centre for Settlement of Investment Disputes. Vor dieser Schiedsgerichtsinstitution hat der schwedische Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt, wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nun die genaue Höhe der Forderung bezifferte.

Vattenfall wirft der Bundesrepublik den vorzeitigen Atomausstieg und die damit verbundene Stilllegung zweier Kraftwerke vor. Ein Investitionsschutzabkommen ist der Grund dafür, dass das schwedische Unternehmen diese Forderung nicht vor einem deutschen Gericht geltend machen muss, sondern in einem geheimen Schiedsverfahren einklagte. 3.000 solcher Abkommen gibt es weltweit. Sie werden üblicherweise nur zwischen zwei Ländern geschlossen und ihr Ziel ist es, ausländischen Investoren die Angst vor vermeintlich rechtsunsicheren Staaten zu nehmen.

Dazu verweisen diese Abkommen u. a. bestimmte Streitigkeiten an das ICSID, beispielsweise bei Enteignung oder Verstoß gegen das Gebot von "gerechter und billiger Behandlung". Deutschland selbst hat 139 solcher Abkommen abgeschlossen. Ursprünglich sollten diese deutsche Investoren im Ausland schützen. Doch die Gegenseitigkeit dieser Verträge machte auch Verfahren gegen Deutschland möglich. In der Bundesrepublik regt sich Protest insbesondere wegen der mangelnden Transparenz der Verfahren. Ob Deutschland tatsächlich den Betrag zahlen muss, der ungefähr der Hälfte seines Entwicklungshilfeetats entspricht, wird sich wohl erst in einigen Monaten oder Jahren entscheiden.

 

Mehr Informationen: http://dr-thomas-rinne.de/category/internationales-vertragsrecht/

 

Dr. Thomas Rinne, Rechtsanwalt und Abogado

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