Der De-Mail-Dienst ist startbereit

Internet, IT und Telekommunikation
08.03.2012298 Mal gelesen
Der De-Mail-Dienst steht in den Startlöchern und es wurden bereits die ersten drei Anbieter vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Deutschland zugelassen.

Zugelassen sind bereits: Die Deutsche Telekom AG, die T-Systems International Gmbh und die Mentana-Claimsoft GmbH. Derzeit befinden sich noch United Internet (mit den Marken GMX, WEB.DE und 1&1) im Zulassungsverfahren. Bevor allerdings ein Anbieter ein Zertifikat erhält, dass zugleich seine Zulassung ist, hat der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen anhand eines Gutachtens einer anerkannten oder öffentlich bestellten oder beliehenen sachverständigen Stelle für den Datenschutz überprüfen zu lassen. Der Gutachter muss dabei im Rahmen seiner Prüfung die Anforderungen beachten, die in einem Kriterienkatalog festgelegt sind.  

"Was genau ist De-Mail?"  

Diese Frage stellen sich bestimmt viele Internetnutzer und zugegeben, die Frage ist auch nicht ganz unberechtigt. Das Angebot von De-Mail-Diensten entstammt einem Projekt, das von der Bundesregierung gefördert wurde, zum sicheren und verbindlichen Austausch von elektronischen Dokumenten mittels E-Mail. Der bisherige E-Mail-Verkehr ist zwar unkompliziert und schnell, doch nicht immer sonderlich sicher. Dieses Problem soll nun durch die De-Mail gelöst werden.   Um überhaupt erstmal ein De-Mail-Konto eröffnen zu können, erfolgt eine Überprüfung im Regelfall durch Sichtvergleich mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Bei einer Online-Beantragung durfte dies zu einem späteren Zeitpunkt z.B. mittels Post-Ident-Verfahren möglich sein. Mittlerweile könnte dies dann auch mit dem neuen Personalausweise erfolgen. Sollte eine juristische Person ein Konto eröffnen, so muss der aktuelle Handelsregisterauszug vorgelegt werde und eine sichere Identifizierung des anmeldenden Vertreters stattfinden. Ein sicheres DE-Mail-Konto erfordert selbstverständlich auch einen sicheren Zugang.  Der Anbieter ist verpflichtet, eine sichere Anmeldung zu ermöglichen. In Ausnahmefällen und auf besonderes Verlangen, darf er dem Nutzer mittels Benutzername und Passwort den Zugang ermöglichen. Der De-Mail-Anbieter muss in jedem Fall eine verschlüsselte Kommunikation zwischen dem Nutzer und seinem De-Mail-Konto sicherzustellen. Ein Verfahren zur sicheren Anmeldung kann auch mittels einer qualifizierten Signatur erfolgen. Die Sicherheit für den Rechts- und Geschäftsvekehr sollen vier De-Mail-Dienste gewährleisten. Die Anforderungen an diese Dienste enthalten die §§ 3-8 De-Mail-Gesetz.  

1.     Postfach- und Versanddienst   Einer der zentralen Dienste der De-Mail ist der sichere Postfach- und Versanddienst für elektronische Nachrichten. Dieser stellt sicher, dass eineNachricht unversehrt und vertraulich beim Empfänger ankommt. Jeder Benutzer erhält eine De-Mail-Adresse, die ausschließlich für De-Mail-Dienste genutzt werden darf. Diese Adresse kann nicht bei einem Anbieterwechsel mitgenommen werden, dass sich daher als Markthindernis auswirken könnte.  

2.     Identitätsbestätigungsdienst   Nach § 6 De-Mail-Gesetz bleibt es dem Anbieter freigestellt, seinen Nutzern die Möglichkeit anzubieten, ihre Identitätsdaten für eine sichere Authentifizierung gegenüber Dritten zu bestätigen.  

3.     Verzeichnisdienst   Der De-Mail-Anbieter ist nach § 7 De-Mail-Gesetz verpflichtet, ein Verzeichnisdienst anzubieten, der Dritten die Kommunikation mit dem Nutzer erleichtern soll. Die Nutzung des Verzeichnisdienstes muss für den Nutzer vollkommen freiwillig sein. Im Rahmen dessen, hat der Anbieter auf ausdrückliches Verlangen des Nutzers, die De-Mail-Adresse, Name und Anschrift, die Informationen über die Möglichkeit einer sicheren Anmeldung sowie die Informationen zu veröffentlichen, die für die Verschlüsselung von Nachrichten an den Nutzer notwendig sind.  

4.     Dokumentenablagedienst   Ferner steht es dem De-Mail-Anbieter frei, nach § 8 De-Mail-Gesetz dem Nutzer eine sichere Ablage von Dokumenten anzubieten. Der sichere Speicherplatz ist vom Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschützt.  

Fazit: Sicherheit im Netz, gerade mit Blick auf den Versand und Empfang von E-Mails und Dokumenten, bleibt weiterhin ein wichtiges und ernstzunehmendes Thema. Die De-Mail wird einige Zeit benötigen, bis sie die nötige Akzeptanz findet. Auf der CeBit 2012 haben jetzt die ersten Anbieter ihren De-Mail-Dienst vorgestellt. Die Telekom will ab September 2012 ihren De-Mail-Dienst anbieten. Die Deutsche Post hat bereits mit ihrem E-Postbrief einen Versuch gestartet, selber einen sicheren Kommunikationsdienst ins Leben zu rufen, doch bald möchte sie auch einen eigenen De-Mail-Dienst anbieten, der jetzt aber für viel Verwirrung sorgt. Für Unternehmen und für Behörden kann durch die De-Mail viel Geld eingespart werden, da der Versand nichts kostet und gerade für Behörden dem Erfordernis der "Schriftform" für Anträge und Dokumente Genüge getan wird. 

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