DeHoga fürchtet Prangerwirkung nach Ampeleinführung

DeHoga fürchtet Prangerwirkung nach Ampeleinführung
15.02.2017147 Mal gelesen
Hygiene-Ampel: NRW-Gaststättenverband bleibt bei konsequenter Kritik am neuen Gesetz

Da bauen sich Fronten auf: NRW-Gastronomen, organisiert im Gaststättenverband DeHoga, lehnen die von der Landesregierung mit spürbarem Druck an die Öffentlichkeit geschobene "Hygiene-Ampel" grundsätzlich ab und kündigen erbitterten Widerstand gegen dieses öffentliche  "An den Pranger stellen" an.

Das aktuell zur Verabschiedung stehende Gesetz verpflichtet Restaurants, Metzgereien und sonstige Unternehmen der Lebensmittelproduktion und -weiterverarbeitung dazu, ab 2019 die Ergebnisse von Hygieneprüfungen in Form einer Verkehrsampel gut sichtbar zu veröffentlichen. Das Gesetz nennt sich "Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz" und soll bewirken, dass Hygiene-Überprüfungen insbesondere für denjenigen, den es am meisten interessiert, barrierefrei sichtbar werden. Kunden können dann z.B. beim Eintritt in ein Restaurant auf einem Blick erfahren, ob hier Hygienestandards eingehalten werden oder nicht.

"Soweit die Theorie" erklärt Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - das umstrittene Gesetz: " Die Angst der Unternehmer ist nachvollziehbar, denn ein vielleicht ungerechtfertigtes Ergebnis kann in Folge der beabsichtigten Transparenz schon am Abend drauf zu Umsatzrückgängen führen. Wer ersetzt den Schaden, wenn sich bei einer Überprüfung der Überprüfung herausstellt , dass das Ergebnis doch eher "knapp Grün" als "eben noch Gelb" war?".

Klagewelle rollt auf Kommunen und Kreise zu

Der Verband sieht die Notwendigkeit im Grundsatz in Frage gestellt, denn 90 % der Mitgliedsampeln würden sowieso "Grün" leuchten. Diese Aussage verstärkt die eintretende Prangerwirkung für die übrigen 10% der Wirte und Gastronomen nochmals ganz eklatant.

Der Medienrechtsanwalt Dr. Haberkamm sieht nun Klagewellen auf die einzelnen Kommunen und Kreise zukommen und zwar immer dann, wenn der Stand der Hygieneampel aus Sicht der Betroffenen nicht gerechtfertigt ist. In Betracht kommt dann immer die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen u. a. wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.

Gastronomie-Unternehmen und Einzelgastronomen tun gut daran, sich gegen ungerechtfertigte Ergebnisse zu wehren. Um ihren guten Ruf zu verteidigen müssen sie die überprüfenden Kommunen und Kreise als Anspruchsgegner in Anspruch zu nehmen. Aber auch Wettbewerber können auf eine rote oder gelbe Ampel beim Konkurrenten hinweisen, um diesem zu schaden und sich selbst aufzuwerten.  "Das Internet wird für die massenhafte Verteilung von gelben und roten Bewertungen sorgen, und vielfach unschuldige Unternehmer in ihrer Reputation enorm beschädigen. Neben den Behörden, werden dann auch die Verbreiter von unwahren und rechtsverletzenden Ampel-Bewertungen von den Anwälten des betroffenen Gastronoms hören."

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