Debcon versendet Zahlungsaufforderungen mit Klageentwurf

Debcon versendet Zahlungsaufforderungen mit Klageentwurf
25.02.20153873 Mal gelesen
Zur Zeit versendet die Debcon GmbH wieder einmal Zahlungsaufforderungen in älteren Filesharing-Angelegenheiten.

Wie üblich werden Betroffene aufgefordert, offene Beträge binnen kurzer Fristen auszugleichen (wobei hier teilweise erheblich reduzierte Vergleichszahlungen angeboten werden), andernfalls droht die Decbon GmbH nunmehr mit einer Klage. Dementsprechend sind die aktuellen Schreiben auch mit dem Betreff "Klageentwurf" versehen. Tatsächlich liegt den Schreiben auch ein - lediglich 2 Seiten umfassender - Klageentwurf bei.

Auffälligkeiten: Höhe und Verjährung der Forderung?

Bei den uns bislang zur Bearbeitung vorgelegten Schreiben der oben genannten Art sind vor allem zwei Dinge auffällig: zum einen belaufen sich die angebotenen Vergleichsbeträge, mit denen eine Klage abgewendet werden könne, auf regelmäßig etwas weniger als die Hälfte der Forderung. Insoweit findet sich immer eine Forderungsaufstellung am Ende des Schreibens, in dem die Hauptforderung, Inkassogebühren und Zinsen aufgeschlüsselt sind. Etwas überraschend mag dabei anmuten, dass in vielen Fällen keinerlei Inkasso-Gebühren entstanden sein sollen (mit anderen Worten: Debcon die Forderungen für den Gläubiger kostenfrei einzieht). Zum anderen sind alle hier vorgelegten Forderungsschreiben auf Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian bezogen, der im Jahr 2012 entsprechende Schreiben im Auftrag der DigiRights Administration GmbH versendet hatte. Da die besagten Abmahnungen im Jahr 2012 tausendfach versandt worden sind, dürfte noch mit vielen weiteren Forderungsschreiben der Debcon GmbH zu rechnen sein.

Interessant an den erhobenen Forderungen ist aber jedenfalls, dass - obwohl die Abmahnung selbst jeweils aus dem Jahr 2012 datiert - die angeblichen Rechtsverletzungen allesamt aus dem Jahr 2009 stammen. Hier wäre durchaus daran zu denken, dass die erhobenen Forderungen zwischenzeitlich verjährt sein könnten.

Wie sollten Betroffene sich verhalten?

Grundsätzlich gilt: auch wenn dem Schreiben ein Klageentwurf beiliegt, so ist dies kein Grund, in Panik zu geraten. Ein Entwurf ist eben nur ein Entwurf und nicht eine Klage. Trotzdem sollten Betroffene, insbesondere wenn sie sich bislang nicht gegen die Forderung zur Wehr gesetzt haben, nicht weiter untätig bleiben. Welche Möglichkeiten dabei bestehen, muss immer im Einzelfall abgeklärt werden, weshalb ein mit der Materie vertrauter Anwalt kontaktiert werden sollte.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

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Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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