DAV fordert gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Familie und Ehescheidung
09.07.2012617 Mal gelesen
Pressemitteilung des DAV

Bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Mütter nach den derzeitigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das alleinige Sorgerecht. Die Väter haben nach derzeitiger Gesetzeslage keinen unmittelbaren Anspruch auf die elterliche Sorge.

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 3.12.2009 und Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 21.07.2010 wurden die Regeln allerdings gekippt, wonach der Vater keine Chance gegen die Mutter hat, an dem Sorgerecht teilzuhaben.

Der Deutsche Anwaltverein fordert daher in einer Pressemitteilung vom 7.5.2012 eine Neuregelung des Sorgerechts durch den Gesetzgeber.

Die derzeitige Rechtslage führe zu allgemeiner Unsicherheit. Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts bestehe für die Väter nun zwar im Einzelfall die Möglichkeit die gemeinsame Sorge zu beantragen. Es zeige sich aber, dass die Entscheidungen der Gerichte letztlich höchst unterschiedlich ausfallen.

Der DAV spricht sich für das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft aus. Die Mutter soll jedoch die Möglichkeit haben, eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, wenn es nicht gelingt, eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern herbeizuführen