Datenschutz ist Chefsache – Teil 2

Datenschutz ist Chefsache – Teil 2
12.07.2014377 Mal gelesen
12.07.2014: Welche Unternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten und was sind personenbezogene Daten?

Welche Unternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten und welche Aufgaben hat dieser? Diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Beiträgen genauer zuwenden.

 

Welche Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) und für wen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?

 

Die Antwort findet sich in § 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): alle nicht-öffentlichen Stellen, die mehr als 9 Personen beschäftigen, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, fallen in den Geltungsbereich des BDSG und benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

 

Dies sind also Unternehmen, die

 

-  Aus natürlichen Personen bestehen (Ärzte, Steuerberater, Apotheker, Architekten usw. ) - in dieser Gruppe werden sich viele Freiberufler oder Einzelfirmen finden

-   Juristische Personen, das heißt, als GmbH oder AG organisierte Unternehmen, z. B. auch organisierte Auskunfteien, Markt- und Meinungsforschungsinstitute, Handels-, Handwerks- und Industriebetriebe, eingetragene Vereine, Kliniken, Krankenhäuser, rechtsfähige Stiftungen usw.

-   Personengesellschaften, also z. B. als KG oder OHG agierendes Unternehmen

-   Nicht-rechtsfähige Vereine, z. B. Parteien, Gewerkschaften, Berufsverbände

 

Ist die Datenverarbeitung nicht automatisiert, muß ein Datenschutzbeauftragter bei mehr als 19 Personen bestellt werden.

 

Was sind personenbezogene Daten?

 

Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, egal, ob als Privatperson, Kunde, Mitarbeiter, Firmeninhaber, Patient, usw.

 

Beispiele:

 

Geburtsdatum, Informationen über familiären Status, finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse, Adresse, Telefonnummer, Schulausbildung, Konsumverhalten, Religionszugehörigkeit, usw.

  

Was bedeutet Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten:

  

Erheben ist das Beschaffen von Daten.

 

Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von Daten.

 

Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten.

 

Im nächsten Beitrag werden wir darstellen, warum Datenschutz und IT-Sicherheit so wichtig für Ihr Unternehmen sind!

  

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