Das Mutterschutzgesetz

Arbeit Betrieb
06.03.20171409 Mal gelesen
Die Familie und ganz besonders Mutter und Kind genießen in Deutschland „von Gesetzes wegen“ besonderen Schutz. Dem gesetzlichen Mutterschutz kommt die Aufgabe zu, Mutter und Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem...

Die Familie und ganz besonders Mutter und Kind genießen in Deutschland "von Gesetzes wegen" besonderen Schutz. Dem gesetzlichen Mutterschutz kommt die Aufgabe zu, Mutter und Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt zu schützen.  Demnach ist das Mutterschutzgesetz ein Werkzeug des Arbeitsrechtes, Ansprechpartner für juristische Fragestellungen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Wer als Mutter - besonders als werdende Mutter -  in einem Arbeitsverhältnis steht, kann ist für eine bestimmte Zeit vor und nach der Geburt unter den Schutz des Gesetzes gestellt. Der Mutterschutz beginnt im Grunde mit der Schwangerschaft und entfaltet zur Entbindung die größte Schutzwirkung. Aber auch die Zeit nach der Geburt wird noch durch besondere Schutzvorschriften ausgefüllt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden, also den staatlichen Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämtern, eine Schwangerschaft umgehend mitzuteilen. Anschließend hat er die Fürsorgepflicht und muss dafür sorgen, dass aus der Beschäftigung einer werdenden Mutter keine Gefährdungen für Leib und Leben für die Mutter und das ungeborene Kind ausgehen.  In Zweifelsfällen können Arbeitsbedingungen von der Aufsichtsbehörde geprüft werden.

Ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung. Es kann nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren entfallen. Nach der Entbindung gilt im Regelfall der gesetzliche Mutterschutz für 8 Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeboten sogar für 12 Wochen.

Das Mutterschutzgesetz regelt auch, dass Müttern durch die Geburt eines Kindes kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen darf. Geregelt ist die Zahlung des Mutterschaftsgeldes, des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen sowie des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn).

Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen sind weitere im Mutterschutz verankerte Rechtspositionen. Sollte es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber zum Streit kommen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen aus dem Arbeitsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.