Das Kapitalanleger-Musterverfahren wird immer wahrscheinlicher

Das Kapitalanleger-Musterverfahren wird immer wahrscheinlicher
27.02.2017153 Mal gelesen
Landgericht Braunschweig hat um Durchführung beim OLG gebeten!

Im rechtlichen Vorgehen gegen VW konnte vor dem Landgericht Braunschweig ein weiterer Etappensieg verzeichnet werden. Denn das Landgericht hat mit einem sogenannten Vorlagebeschluss vom 05.08.2016 das Oberlandesgericht über den zu entscheidenden Sachverhalt informiert und um die Durchführung eines Musterverfahrens gebeten. Bei einem solchen Musterverfahren geht es primär darum, strittige Punkte einheitlich zu klären und den betroffenen und beteiligten Anlegern dadurch mehr Klarheit zu verschaffen. Die in den bislang einzeln eingereichten Klagen vorgetragenen Pflichtverletzungen werden zusammen gefasst und in einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gebündelt.

 

Welche Rechtsverletzungen werden im KapMuG gerügt?

Inhaltlich wird von den Anwälten eine Prüfung dahingehend gefordert, ob die Verwendung von Abschalteinrichtungen schon bei ihrem ersten Einsatz im Jahr 2005 bzw. im Jahr 2007 eine Ad-Hoc Pflicht auslöste oder welche Rolle die Firma Bosch im VW Skandal gespielt hat. Ebenfalls die wohl fälschlicherweise geäußerte Behauptung des VW Konzerns gegenüber den US Behörden, dass die Diesel-Fahrzeuge mit keinerlei unerlaubter Abschalteinrichtung versehen worden seien. Ebenfalls soll in der KapMuG näher beleuchtet werden, ob Techniker des Volkswagen Konzerns ihre Vorgesetzten darüber informiert haben, dass eine Abschalt-Einrichtung installiert wurde. Eine zentrale Frage des Kapitalanleger-Musterverfahrens wird natürlich auch sein, ob der Volkswagen Konzern bereits ab dem 15.05.2014, also bei Beginn der Ermittlungen der US-Behörden, schon davon wusste, dass der tatsächliche Schadstoffausstoß der Fahrzeuge nicht deckungsgleich mit dem Schadstoffausstoß im Testbetrieb ist.

 

Welchem Zweck dient das KapMuG Verfahren gegen VW?

Das Kapitalanleger-Musterverfahren dient dem Zweck, die Geschehnisse rund um die VW Diesel Affäre aufzuarbeiten. Da verschiedene Bundesländer und Großinvestoren mit dem Gedanken spielen, sich dem Verfahren anzuschließen, scheinen die Erfolgsaussichten der KapMuG deutlich zu steigen. Wenn das Verfahren durch das Oberlandesgericht Braunschweig eröffnet wird, haben Anleger noch ein halbes Jahr Zeit, sich diesem Verfahren anzuschließen. Alle rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Musterverfahrens, können anschließend auch auf andere Verfahren übertragen werden.


Weitere Informationen finden Sie hier https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere