Das Fortbestehen der eigenen Praxis planen und sichern

Das Fortbestehen der eigenen Praxis planen und sichern
09.12.2016253 Mal gelesen
Wer sich eine eigene Praxis aufbaut arbeitet an seinem persönlichen Lebenswerk.

Doch irgendwann kommt der Tag, an dem dieses in andere Hände gegeben werden muss. Eine frühzeitige Übergabe- beziehungsweise Erbschaftsplanung ist unabdingbar um eine geeignete Vertrauensperson für die Weiterführung der Praxis zu finden.

Soll eine Praxis vererbt werden, so ist es unbedingt anzuraten, ein gültiges Testament aufzustellen und sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Diese ist leider etwas konfliktträchtig geregelt: Kinder, auch aus vorherigen Ehen, sind zum Beispiel anteilig genauso erbberechtigt, wie der Ehepartner. Erben, die keine Mediziner sind, können zudem mit der Praxis naturgemäß nichts anfangen und haben weder eine emotionale Bindung, noch die Fachkenntnis um sich die Zeit zu nehmen einen würdigen Nachfolger zu suchen.

Ein fachkundig ausgearbeiteter Nachfolgeplan sorgt für eine reibungslose und sorgfältige Übergabe der Praxis. Unklarheiten wirken sich negativ auf das Vertrauen der Patienten in ihre Praxis aus, weshalb eine Übergangsphase, in der die Patienten Zeit haben, sich an den Nachfolger zu gewöhnen, von mindestens 3 Jahren Teil der Übergabe sein sollte. Versuchen Sie rechtzeitig Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, dass die Praxis eine Zeit lang ohne Sie funktioniert und der Nachfolger sich erproben kann.

Mit dem gewünschten Nachfolger sollte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnergesellschaft gebildet werden. Dinge wie Einlagen, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Urlaub, Pflichten, Krankheit, Sitz und Dauer müssen dann vertraglich geregelt werden.

Die Ermittlung des Praxiswertes und entsprechenden Verkaufspreises sollte für beide Parteien unter Berücksichtigung aller Einzelheiten stattfinden und zu einvernehmlichen Wohle beider von statten gehen.

Wenn der Zeitpunkt der Übergabe gekommen ist, sollten Praxisabgeber und -übernehmer verbindlich regeln, wer welche Anteile oder Positionen übernimmt, so dass es nicht zu tatsächlichen oder gefühlten Benachteiligungen kommt. Gibt es Belastungen auf der Praxis? Sind medizinische Geräte finanziert oder geleast oder bestehen noch andere Darlehensverträge?

Die Übergabe einer Arztpraxis muss mit einem hohen bürokratischen Aufwand betrieben werden und sollte unbedingt von einem Steuerberater begleitet werden. Zu dessen Aufgaben zählen die Erstellung eines Notfallordners, Ermittlung des Praxiswertes, Entwicklung steueroptimierter Modelle und Konzeptionen für den Übergeber, Ausarbeitung von Parameterverträgen, etc.

Steuerberater Jörg Treppner ist als Fachberater für das Gesundheitswesen spezialisiert auf die Beratung von Ärzten, Psychologen und anderen Angehörigen von Heilberufen in steuerlichen Belangen. Treppner ist Gründungspartner von AJT in Neuss.


Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/