Darlehensgeber der eurotempus GmbH sollten Schadensersatzansprüche prüfen

Darlehensgeber der eurotempus GmbH sollten Schadensersatzansprüche prüfen
26.01.2016211 Mal gelesen
Die BaFin hat das Betreiben der Einlagengeschäfte der eurotempus GmbH untersagt und die Abwicklung der Darlehensverträge angeordnet. Was bedeutet die Rückabwicklung für die betroffenen Darlehensnehmer? Welche Ansprüche sollten die Anleger prüfen lassen?

Die eurotempus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Praß, ist laut dem eigenem Internetauftritt eine Transfergesellschaft mit Sitz in der Harry-Blum-Platz 2, in 50678 Köln. Transfergesellschaften verfolgen häufig den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter eines Betriebes in neue, maximal einjährig befristete Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

Auf ihrer Homepage wirbt die eurotempus GmbH ausschließlich damit, ein vielfältiges Team an unter anderem Arbeits- und Sozialrechtlern, Lohnbuchhaltern und Personal Coaches zu haben und das Ziel zu verfolgen, den Mitarbeitertransfer zu einem allseitigen Erfolg zu gestalten.

 

Gewerbsmäßige Annahme von Geldern

Was auf der Homepage nicht steht: die eurotempus GmbH hat angeboten, auf der Basis von Darlehensverträgen Kapital anzunehmen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsehen. Sie hat dadurch gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Bei diesen Darlehensverträgen handelt es sich um Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), für die es der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf.

Über eine solche Erlaubnis verfügt die eurotempus GmbH jedoch nicht, die Erlaubnis kann auch nicht nachträglich erteilt werden.

 

BaFin Untersagungs- und Abwicklungsverfügung

Die BaFin hat deshalb mit Bescheid vom 15.12.2015 das Betreiben der Einlagengeschäfte untersagt und die Abwicklung der Darlehensverträge angeordnet. Der Bescheid ist für sofort vollziehbar erklärt worden. Durch die Abwicklungsverfügung wird die eurotempus GmbH dazu verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG kann die BaFin für die Abwicklung eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Als Abwickler wurde für die eruotempus GmbH Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon mit Sitz in Köln bestellt.

 

Mögliche Schadensersatzansprüche

Sollte die Gesellschaft ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, etwa weil sie insolvent ist, ist betroffenen Anlegern geraten, rechtzeitig ihre Schadensersatzansprüche zu prüfen. In Betracht kommt in erster Linie ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbdingung mit § 32 KWG gegen die Gesellschaft selbst und gegen Herrn Johannes Praß, welcher als Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt haften könnte.

Soweit Anleger zum Abschluss eines solchen Darlehensvertrags beraten wurden, kommt unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater wegen Falschberatung und damit Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag in Betracht.

Ob weitere Anspruchsgegner in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu prüfen.

 

V.i.S.d.P.:

 

Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwalt