Darlehen widerrufen: Fehlende Angabe zur Kreditlaufzeit ermöglicht Widerruf

Darlehen widerrufen: Fehlende Angabe zur Kreditlaufzeit ermöglicht Widerruf
30.03.2017197 Mal gelesen
Seit Mitte 2010 müssen Banken bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen gewisse Pflichtangaben nach § 492 BGB aufführen.

"Dabei sind ihnen zum Teil gravierende Fehler unterlaufen, sodass die Tür für den Widerrufsjoker weit aufsteht", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

An die Nennung der Pflichtangaben ist der Beginn der Widerrufsfrist geknüpft. Heißt: Bei fehlenden Pflichtangaben wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Verbraucher kann das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen und angesichts des derzeitigen Zinsniveaus noch nennenswerte Beträge sparen.

Zwar ist der Widerruf bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden nach einer Gesetzesänderung inzwischen nicht mehr möglich. Darlehensverträge, die seit dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können aber immer noch widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Und genau hier kommen die Pflichtangaben ins Spiel. Bei Immobiliendarlehen muss beispielsweise die Laufzeit des Kredits angegeben werden. Die Laufzeit kann sich zwar durch eine Änderung der Zinsfestschreibung wieder ändern, dennoch ist sie für den Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt.

Rechtsanwalt Jansen: "Erstaunlicherweise haben verschiedene Banken, u.a. die ING-DiBa, die Kreditlaufzeit aber nicht immer aufgeführt. Das hat zur Folge, dass in diesen Fällen der Widerruf immer noch möglich ist." Die fehlende Angabe zur Kreditlaufzeit ist allerdings nicht der einzige Fehler, der den Kreditinstituten unterlaufen ist. In vielen Darlehensverträgen der Sparkassen wird bspw. die Nennung der Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt, die Aufsichtsbehörde dann aber nicht genannt. Auch dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerruf ist noch möglich.

"Für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag noch widerrufen möchten, kann es sich also lohnen, sich den Kreditvertrag noch einmal genau anzuschauen", sagt Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/bankrecht