Darf man fremde AGB einfach kopieren? Welche Gefahren drohen?

Darf man fremde AGB einfach kopieren? Welche Gefahren drohen?
25.09.2016834 Mal gelesen
AGB selbst zu verfassen, ist für juristische Laien schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Die Beauftragung eines Anwaltes mit der AGB Erstellung scheint auf den ersten Blick nur mit Kosten verbunden zu sein, finden sich AGB im Internet und sind leicht zu kopieren. Doch darf man fremde AGB kopieren?

Die Antwort ist ganz klar: nein! Wer fremde AGB kopiert, läuft sogar Gefahr, in eine doppelte Abmahnfalle zu tappen.

AGB können Urheberschutz genießen - Gefahr urheberrechtlicher Abmahnungen

Was oft nicht beachtet wird bzw. nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass auch AGB als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz genießen können. Dies ist der Fall, wenn sich die übernommenen AGB wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben (OLG Köln, Urt. v. 27.02.2009, Az.: 6 U 193/08). Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der konkreten AGB beantwortet werden. Wie so oft, ist diese Frage oft nicht mit letzter Sicherheit zu beantworten, geschweige denn durch einen juristische Laien.

Genießen kopierte AGB Urheberschutz, droht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch den Anwalt, der die kopierten AGB (für seinen Mandanten) erstellt hat. Der Anwalt kann neben Löschung der AGB und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadensersatz verlangen. Dieser entspricht der Vergütung, die der Anwalt für die Erstellung der AGB verlangt hätte. Je nach Umfang und Inhalt der AGB kann sich der Schadensersatz daher auf mehrere Hundert Euro oder noch mehr betragen.

Zudem müssen Sie spätestens dann eigene AGB entwerfen bzw. einen Anwalt mit der Erstellung von AGB beauftragen. Sie haben also tatsächlich nichts gespart. Von dem Kopieren fremder AGB ist daher bereits aus urheberrechtlichen Gründen abzuraten.

AGB können unwirksame Klauseln enthalten - Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Zudem besteht die Gefahr, dass die kopierten AGB unwirksame Klauseln enthalten, sei es, dass

  • die AGB veraltet sind, d.h. nicht den jüngsten Änderungen der Gesetzeslage entsprechen (so wurde allein das Widerrufsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach geändert), oder
  • einzelne Klauseln in den AGB von Gerichten in der Vergangenheit bereits für unwirksam erachtet wurden.

Unwirksame AGB Klauseln können von Wettbewerbern, Verbraucherschützern und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden. Die Folge ist wiederum, dass sie die unwirksamen Klauseln nicht mehr verwenden dürfen und Abmahnkosten zahlen müssen.

Fazit

Von dem Kopieren fremder AGB ist dringend abzuraten. Die Übernahme von fremden AGB ist einerseits mit der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, andererseits mit der Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen unwirksamer AGB Klauseln verbunden.

Da die Erstellung von wirksamen AGB für juristische Laien aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften unmöglich ist, sollte ein auf das AGB Recht spezialisierter Anwalt mit der Erstellung, jedenfalls der Überprüfung selbst erstellter AGB beauftragt werden. Dieser kann genau auf Ihre Bedürfnisse (z. B. Ihren Onlienshop) angepasste AGB erstellen und Ihnen zudem auch weitere (geldwerte) Tipps zum Bestell- und Abwicklungssystem geben.

Wir stehen Ihnen bei Beratungsbedarf gerne für eine individuelle Rechtsberatung zur Seite oder übernehmen die Erstellung/Überprüfung von AGB für Sie.