Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung ab („EDX-Revered“)

Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung ab („EDX-Revered“)
02.09.2016227 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des illegalen Uploads auf dem Filesharing Netzwerk bittorrent ab. Auf Der Abgemahnte habe die die Tonaufnahme „EDX-Revered“ dort anderen Nutzern zum Download angeboten.

Zunächst gehen die Verfasser der Abmahnung darauf ein, dass die DigiRights Administration GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts zum öffentlichen Zugänglichmachen der Tonaufnahme ist. Eben dieses Zugänglichmachen durch den Abgemahnten, das nach § 19a UrhG nur dem Rechtsinhaber zusteht,  wird im Folgenden gerügt.

Das Angebot zum Download im P2P-Netzwerk Bittorrent erfolgt ohne Einwilligung des Rechtsinhabers. Das Angebot zum Download stelle daher eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar.

Zusammen mit dem Schreiben übersendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Zudem wird ein Schadensersatzanspruch der DigiRights Administration GmbH gemäß § 97  Abs. 2 UrhG angekündigt. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und ist abhängig vom Umfang der Verletzungshandlung. In der Abmahnung wird der Schadensersatzanspruch auf 300,00 EUR beziffert. Überdies werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung der DigiRights Administration GmbH dem Abgemahnten mit 745,40 EUR in Rechnung gestellt. Der so errechnete Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.045,40 EUR.

Wahlweise stellt Rechtsanwalt Daniel Sebastian dem Abgemahnten die Zahlung eines geringeren Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 EUR im Rahmen eines Vergleichsangebots in Aussicht. Dieses Angebot ist allerdings von der fristgerechten Zahlung, sowie Abgabe der Unterlassungserklärung abhängig.

Abmahnung wegen Filesharings erhalten. Was nun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten haben, gilt es einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich lässt sich zunächst einmal festhalten, dass eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberrechts ein durchaus legitimes Mittel darstellt Rechtsverletzungen zu verfolgen. Es handelt sich bei der Abmahnung also nicht um Abzocke oder einen Betrugsversuch. Deshalb sollte eine Abmahnung auch ernst genommen werden. Wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben trifft Sie bspw. dennoch eine Auskunftspflicht. Einen Abmahnung kann deshalb nicht leichtfertig abgetan werden.

Trotzdem ist Ihre Lage auch nicht aussichtslos, Sie müssen keineswegs sofort die beigefügte Unterlassungserklärung sofort unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlen. Vielmehr bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, mithilfe einer kompetenten Rechtsberatung, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

 

Hierzu können Sie gerne die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

   

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