Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH den Upload des Musiktitels „Today“ von „Scooter und Vassy“ ab

Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH den Upload des Musiktitels „Today“ von „Scooter und Vassy“ ab
28.11.2016212 Mal gelesen
Die Kanzlei Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen des illegalen Uploads auf dem Filesharing Netzwerk „Bittorrent“ ab. Der Abgemahnte habe die die Tonaufnahme „Scooter & Vassy- Today“ dort anderen Nutzern zum Download angeboten.

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verfolgt die Kanzlei Daniel Sebastian Urheberrechtsverletzungen aufgrund des Uploads verschiedener Musiktitel. Die DigiRights Administration GmbH ist die Inhaberin des ausschließlichen Rechts zum öffentlichen Zugänglichmachen der Tonaufnahme "Scooter & Vassy- Today". Eben dieses Zugänglichmachen, das nach § 19a UrhG nur dem Rechtsinhaber zusteht, sei durch den Abgemahnten verletzt worden und soll mit der Abmahnung rechtlich verfolgt werden.

Das Angebot zum Download im einem sogenannten P2P-Netzwerk erfolge ohne Einwilligung des Rechtsinhabers. Das Angebot zum Download stelle daher eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar.

Aufgrund dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung soll ein Unterlassungsanspruch sowie ein Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden. Dieser berechnet sich gemäß § 97  Abs. 2 UrhG nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und ist abhängig vom Umfang der Verletzungshandlung. Die Kanzlei Daniel Sebastian stellt dem Abgemahnten auch die Zahlung eines geringeren Pauschalbetrags in Höhe von 600,00 EUR im Rahmen eines Vergleichsangebots in Aussicht. Dieses Angebot ist allerdings von der fristgerechten Zahlung, sowie Abgabe der Unterlassungserklärung abhängig.

Abmahnung wegen Filesharing erhalten. Was nun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten haben, gilt es einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich lässt sich zunächst einmal festhalten, dass eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberrechts ein durchaus legitimes Mittel darstellt Rechtsverletzungen zu verfolgen. Es handelt sich bei der Abmahnung also nicht um Abzocke oder einen Betrugsversuch. Deshalb sollte eine Abmahnung auch ernst genommen werden. Wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben trifft Sie bspw. dennoch eine Auskunftspflicht. Einen Abmahnung kann deshalb nicht leichtfertig abgetan werden.

Trotzdem ist Ihre Lage auch nicht aussichtslos. Sie haben die Möglichkeit, sich rechtlich zu verteidigen. Sie müssen keineswegs die beigefügte Unterlassungserklärung sofort unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlen. Vielmehr bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, mithilfe einer kompetenten Rechtsberatung, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen und im Idealfall nichts an dem Abmahner zu zahlen.

Hierzu können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

 

Kontakt:

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

  

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T          030 /206 494 05

F          030 / 206 494 06

E          berlin@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T          040 / 533 087 20

F          040 / 533 087 30

M         hamburg@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg