Cyber-Mobbing Todesfall aus USA bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Internet, IT und Telekommunikation
08.09.20092001 Mal gelesen

Wie bereits berichtet, ereignete sich im Oktober 2006 ein tragischer Todesfall in den USA, der auf gezielten Cyberterror zurückzuführen war.
Ein 13-jähriges Mädchen nahm sich das Leben, nachdem eine 49-jährige Frau über einen MySpace Account vorgab, ein 16-jähriger Verehrer des Mädchens zu sein. Die Frau nutzte die Online-Plattform, um mit den Ängsten und Sorgen des Mädchens zu spielen. Als sie schließlich den Kontakt mit dem Satz "Ohne Dich wäre die Welt besser dran" abbrach, nahm sich das Mädchen das Leben.

Zwischenzeitlich wurde die Frau für schuldig befunden strafrechtlich relevante Verstöße gegen den Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) (Gesetz zur Eindämmung der Computerkriminalität) begangen zu haben.

Der aktuell zuständige Richter George Wu ruderte jetzt jedoch zurück und führte an, dass der damalige Schuldspruch nicht aufrechterhalten werden könne. Er begründete seine Auffassung damit, dass das Anlegen eines Accounts unter falschen Namen keine kriminelle Handlung sei, die gegen oben genanntes Gesetz ( Computer Fraud and Abuse Act ) verstoßen würde.
Wäre man gegenteiliger Ansicht, so würden nach Meinung des Richters unzählige Nutzer des Portals zu Straftätern. Dies könne nicht gewollt sein.

Eine Entscheidung die den Eltern der Verstorbenen nicht weiterhelfen dürfte.

Ob der Fall in Deutschland anders zu beurteilen wäre ist ungewiss. In strafrechtlicher Hinsicht wäre eine Strafbarkeit zumindest theoretisch denkbar.

Datum: 03.09.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Medienstrafrecht
Mehr über: cyber mobbing, Cyber bullying, cyber stalking

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www.ggr-law.com

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