Concept1: Desaster für die Anleger

Concept1: Desaster für die Anleger
23.01.2017269 Mal gelesen
Scheingewinne werden zurückgefordert, Steuern sind trotzdem zu entrichten CLLB vertritt Geschädigte

Berlin, 23.01.2017 - Ausgeträumt haben Anleger, die sich auf Jens Blaume und sein Anlageunternehmen Concept 1 verlassen haben. Zweistellige Renditen wurden versprochen. Über Beziehungen käme der Fonds zu Sonderkonditionen an Mitarbeiteraktien, beeindruckende Zahlen wurden vorgelegt, die das goldenes Händchen für Aktien und Geldanlagen beweisen sollten.

 

2012 stellten erste Anleger Strafanzeigen gegen Blaume. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Kreditwesengesetz und gewerbsmäßigen Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen. Tatsächlich war Blaume Initiator eines gigantischen Schneeballsystems. Im Strafprozesses, an dessen Ende er zu über 9 Jahren Haft verurteilt wurde, ließ er sich dahingehend ein, dass nicht ein Cent investiert wurde. Wo sind die Millionen also geblieben, die Blaume von gutgläubigen Anlegern entgegengenommen hat?

 

Dies herauszufinden ist Aufgabe des gerichtlich eingesetzten Insolvenzverwalters. Einige Millionen sind für Luxusfahrzeuge, Gemälde und teure Uhren draufgegangen. Ein weiterer Teil des entgegengenommenen Geldes wurde dazu verwendet, Altanleger zu befriedigen, die ihr Geld zurückhaben wollten, wie es nötig ist, wenn man ein kriminelles Schneeballsystem am Laufen halten will.

 

Aber auch die Altanleger werden mit ihren Auszahlungen nicht glücklich, da der Insolvenzverwalter diese nach den Vorschriften der Insolvenzordnung anficht und zurückverlangt.

 

Im Insolvenzrecht gilt der Grundsatz, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden sollen. Dieser Grundsatz wäre verletzt, wenn einige Anleger, die sich durch Zufall rechtzeitig vor der Insolvenz ihr Geld nebst den Scheingewinnen zurückzahlen ließen, dieses behalten dürften, wohingegen andere alles verlieren würden. Um hier eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen, kann und muss der Insolvenzverwalter die ungleich erfolgten Auszahlungen zurückfordern, um sie später gleichmäßig an die Geschädigten zu verteilen. Dies gilt entsprechend der insolvenzrechtlichen Fristen grundsätzlich für alle Auszahlungen ab August 2009.

 

Für denjenigen, der hohe Rückzahlungen erhalten hat, kann dies wirtschaftlich eine ungeheure Belastung darstellen, so dass sich die Frage stellt, ob und wie man sich gegen die Rückforderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich wehren kann. Bei der Klärung solcher Fragen helfen versierte Anwälte, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München.

 

Wichtig für die Anleger ist dabei, dass unter Umständen bestehende Rechtsschutzversicherungen die mit einer Anspruchsabwehr verbundenen Kosten übernehmen.

 

Als wäre all dies nicht genug des Elends für die Anleger, hat sich nun auch die Finanzverwaltung bei einigen Anlegern gemeldet. Dort werden jetzt noch die "Gewinne" mit 25 % Kapitalertragssteuer belegt, unabhängig davon, ob es zu Auszahlungen gekommen ist oder ob es sich nur um reine Scheingewinne auf dem Papier handelt. Auch hier sollten sich Anleger mit Expertenhilfe zeitnah gegen das Finanzamt wehren.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de