Computerspiel „League of Legends“ abgemahnt

Computerspiel „League of Legends“ abgemahnt
13.09.2016285 Mal gelesen
Im Auftrag der Riot Games Inc. mahnt die Kanzlei Beiten Burkhardt wegen Urheberrechtsverstoßes ab.

Wie lautet der Vorwurf der Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen gegen die Endnutzer-Lizenzvereinbarung verstoßen zu haben und die Software League Sharp "L" illegal angeboten und verbreitet zu haben.

Welche Forderungen werden in dem Abmahnschreiben gestellt?

Die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt verlangen in dem Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten. Außerdem wird er zur Zahlung der Abmahnkosten aufgefordert.

So reagieren sie richtig auf eine Abmahnung

Sie haben auch eine Abmahnung im Auftrag der Riot Games Inc.? - Nehmen sie die Abmahnung ernst und ignorieren sie diese nicht. Für das weitere Vorgehen können sie sich an folgenden Punkten orientieren:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Wenn sie rechtlichen Beistand benötigen, dann wenden sie sich gerne an Werdermann und von Rüden. Wir beraten deutschlandweit  und  unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.