Commerzbank Hybridanleihe (WKN: CK 4578) - Zwischenbericht -
Hintergrund ist der Vertrieb der Hybridanleihe im Jahr 2006 bis 2009 an ca. 30.000 Kunden ohne ausreichende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage.
In den vorliegenden Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt mit 100 % Verlustrisiko. Nicht nur der Kapitalerhalt hängt an der Bonität der Commerzbank AG, sondern auch die angepriesenen Zinszahlungen in Höhe von zunächst 5,25 %. Weist die Commerzbank AG wie derzeit keinen Gewinn in Ihrer Bilanz aus, bleiben die Zinszahlungen für die Anleger ersatzlos aus. Im Falle einer Insolvenz würde es sich bei dem eingelegten Geld, sogar um Nachrrangkapital handeln, weil es sich dabei bilanztechnisch um Eigenkapital der Commerzbank AG handelt. Verschwiegen wurde auch die Tatsache, dass die Anleger keinerlei Kündigungsrecht haben. Sollten die Anleger frühzeitig an Ihr Geld wollen, bleibt nur der Verkauf über den freien Markt zum aktuellen Marktwert. Dieser befindet sich aber bereits seit längerem weit unter dem eingesetzten Kapital. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Leipold berichtet weiter: "In den uns vorliegenden Fällen, haben die Bankberater zum Zeitpunkt der Zeichnung keinen Prospekt übergeben. Dieser wurde erst auf Nachfragen der jeweiligen Anleger Jahre später herausgegeben. Bereits daraus ergibt sich ein entsprechender Beratungsfehler mit haftungsrechtlichen Folgen zugunsten der Anleger."
In den Fällen bei den ein so genannter Produktflyer ausgegeben worden ist, sieht die Rechtslage ähnlich aus. Der Produktflyer dürfte nach Prüfung nicht ausreichend zur Risikoaufklärung sein. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel, dass dieser Produktflyer die Realität wirklich darstellt.
Die Commerzbank dürfte beim Vertrieb auch einen erheblichen Interessenskonflikt gehabt haben, da sie selbst von den eingesammelten Geldern profitierte. Denn im Ergebnis sammelten die Berater der Commerzbank im Namen einer Tochtergesellschaft der Bank in den USA Eigenkapital für die deutsche Commerzbank ein. Dieser Hinweis erfolgte an die Kunden allerdings nicht.
Die Commerzbank schreckte nicht einmal davor zurück, einzelnen Anlegern die fragwürdige Anleihe noch im Jahr 2009 zum Kauf zu empfehlen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass die Commerzbank im Jahr 2010 keine Zinsen auf die Anleihe bezahlen wird und durch die EU beschlossen worden ist, dass Banken Anleger in Hybridanleihen entsprechend an ihren Verlusten teilhaben lassen müssen, wurden die Kunden darüber nicht informiert.
Viele Anleger die sich selbst bzgl. dieser Anlage an die Commerzbank gewendet haben werden nach wie vorher durch Standardschreiben hingehalten. Einziger Vorteil dabei ist, dass die Anleger dadurch länger eine Möglichkeit erhalten per Gerichtsverfahren gegen die Bank vorzugehen und die Rückabwicklung zu verlangen.
Betroffenen Anlegern wird empfohlen Ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.
Rechtsanwälte Leipold & Coll. in München oder Frankfurt a.M.
Rechtsanwalt Michael A. Leipold
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Autor: Ein_Anleger Datum: 02.03.2011, 12:30
Und die leckeren Zinszahlungen haben wir ja wohl alle mit Genuß kassiert. Dann kam halt der Crash...
Aber, wenn die Commerzbank in Insolvenz geht, dann haben wir wohl alle noch ganz andere Probleme...
Und ein Totalverlust ist aktuell ja auch eher unwahrscheinlich. Die Coba wird sicher so bald wie möglich diese Anleihe rückzahlen, da am Kapitalmarkt "billigeres Geld" zu haben ist. Ich bin da zumindest für mich persönlich sehr entspannt.
Autor: Hans-Ulrich Datum: 10.02.2011, 21:13
herauskristiialisiert haben, wobei der "Geschädigte" einen gesunden Anhaltspunkt hat.
30.000 unzufrieden Kunden? Das ist ja wohl der TRAUMHAMMER!!.
Und dann solche seriösen Bank legen denn langjährige Kunden "aufs Kreuz".
Eine Unverschämtheit von traumhafter Güte. Somit ist doch das Vertrauen an die
vertraute Bank doch "im Eimer". Oder? Von meiner Hausbank bin ich enttäuscht.
Liebe Grüße von HUB aus Solingen




