Cinema Sports Inc. - Schadensersatzklage erfolgreich

Cinema Sports Inc. - Schadensersatzklage erfolgreich
22.11.2016202 Mal gelesen
Das Landgericht Stuttgart hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 27.09.2016 einen Hamburger Rechtsanwalt und einen ehemaligen Sportmoderator wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu Lasten eines Anlegers zum Schadensersatz i.H.v. 20.720,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 verurteilt. Im Übrigen wurden die Beklagten dazu verurteilt, die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Landgericht Stuttgart verurteilt Hamburger Rechtsanwalt und ehemaligen Fernsehmoderator zu Schadensersatz

Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.

Cinema Sports Inc. Gemeinschaftlicher Betrug: Sportmoderator und Hamburger Rechtsanwalt

Hintergrund des Prozesses war eine Anlage des betroffenen Kapitalanlegers in vorbörsliche Aktien der Cinema Sports Inc. Der beklagte Sportmoderator war als Präsident und später auch als Secretary der Cinema Sports Inc., einer Aktiengesellschaft nach US-amerikanischem Recht, im Rechtsverkehr aufgetreten. Der beklagte Hamburger Rechtsanwalt hatte Geschäfte der Gesellschaft über seine Büroadresse abgewickelt und war in den Prospektunterlagen der Gesellschaft auch als Teil des Management-Teams der Cinema Sports Inc. vorgestellt worden. Das LG Stuttgart verurteilte die Beklagten in seiner Entscheidung wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu Lasten des Klägers. Hierbei stellte das Gericht darauf ab, dass dem Kläger vorgespiegelt wurde, ein Börsengang der Cinema Sports Inc. stehe unmittelbar bevor. Zu einem Börsengang kam es jedoch nie.

Schnelle Geldmehrung: sportlich und lukrativ?

Den Anlegern wurde versprochen, die Cinema Sports Inc. würde Beiträge für Sportsender produzieren und diese dann lukrativ verkaufen können. Hierdurch sollten der schnelle Erfolg und die schnelle Geldvermehrung für die Anleger möglich werden. Es wurden einzelne Beiträge für das Fernsehen produziert, dies reichte aber wohl nicht aus, um Gewinne zu erwirtschaften. Dies war nicht weiter verwunderlich, da die Investition in die hier ausgereichten Penny Stocks mit Vertriebskosten in Höhe von bis zu 50% belastet war. Diese viel zu hohen Kosten wieder hereinzuholen, gelang jedenfalls wohl nicht.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert die Entscheidung wie folgt: "Das Gericht hat sich hier mit seiner Entscheidung sehr schwer getan und hierfür mehrere Hauptverhandlungstermine benötigt. Erfreulicherweise ist das Gericht nunmehr zu der Überzeugung gelangt, dass der hier vertretene Anleger durch die Beklagten getäuscht und daher zu einer Vermögensverfügung durch Investition in vorbörsliche Aktien der Cinema Sports Inc. bewegt worden ist. Durch die Investition sind dem Anleger Schäden i.H.v. 20.720,00 Euro entstanden, die er nunmehr ersetzt verlangen kann. Die Beklagten haben mittlerweile das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Es bleibt also spannend, ob in der Berufungsinstanz eine andere Entscheidung ergehen wird."

"Es bleibt spannend, wie ein Strafverfahren in Hamburg weiter geführt werden wird. Dieses dümpelt nun schon seit Jahren vor sich hin, ohne das die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg verhandelt wird", betont Dr. Tintemann.