Chancen und Risiken mit dem neuen Pflege- und Heimrecht für Leistungserbringer (Goßens / Berlin)

Zum 01. Juli 2008 wird das Pflegerecht reformiert.
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft.
Neben Leistungsverbesserungen für Betroffene (siehe gesonderten Beitrag des Verfassers) finden sich im PfWG Änderungen z. B. bzgl. der Aufgabenverteilung in der Altenpflege.
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Leistungserbringer der Branche.
Neu: Heimärzte
Heimärzte können angestellt werden, vgl. § 119 b SGB V.
Neu: Qualitätskontrollen
Ab 2011 jährliche Überprüfung der Heime, bis Ende 2010 werden alle zugelassenen Heime und jede ambulante Einrichtung mindestens einmal überprüft.
Neu: Transparenz
Entwicklung eines Bewertungssystems bis zum 31.12.2008 (Ampel: grün-gelb-rot oder Sterne * * * * * ) und Veröffentlichung der Prüfergebnisse.
Neu: Gesamtversorgungsvertrag
Mit dem Gesamtversorgungsvertrag können Heime stationäre und ambulante Leistungen aus einer Hand unter einem vertraglichen Dach an einem Ort anbieten. Das bedeutet, die einzelnen Einrichtungen bleiben wirtschaftlich selbständig, gehören wirtschaftlich und organisatorisch einem Verbund an mit nur einer leitungsverantwortlichen Person. Die vertragliche Trennung von ambulanten und stationärer Versorgung gehört der Vergangenheit an.
Neu: Modellvorhaben
Interessant werden beispielsweise die nun möglichen Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b und 3c SGB V wo ärztlichen Vorbehaltstätigkeiten von der Pflege übernommen werden dürfen.
Da hier ärztliche Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt, in bestimmten Fällen auf Angehörige der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe übertragen werden können, sollten möglichst viele Modellvorhaben schließlich zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen beitragen.
Zur Erinnerung: Auch bei der integrierten Versorgung führten die Modellvorhaben zur Gesetzesänderung.
Nachtrag aus Juni 2009 - Lesehinweis zum PatVerfG: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei anwalt 24
© Burkhard Goßens
Rechtsanwalt vCard
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Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrecht und Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.
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Informationen zum Gesundheitsrecht http://www.gesundheitsrecht.info/
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