Caviar Creator Inc. und Vorstand Frank Schäfer persönlich zu Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht Düsseldorf hat einer von der Kanzlei MESCHKAT & NAUERT GbR vertretenen Anlegerin Schadenersatz in Höhe von mehr als 66.000 € für durch die Beteiligung an der Caviar Creator Inc. erlittene Verluste zugesprochen.
Dem ging eine Verurteilung des zuvor bereits seit Längerem in Untersuchungshaft befindlichen Vorstands Frank Schäfer voraus. Im Strafurteil hat das Landgericht Düsseldorf festgestellt, dass das Anlagemodell in den Anfangsjahren nicht tragfähig war. Nur durch die schneeballsystemartige Werbung von neuem Kapital, konnte der Geschäftsbetrieb im geringen Umfang aufrechterhalten bleiben und die hohen Provisionen für die Vertriebe gezahlt werden. All das und auch noch Falschinformationen der Anleger führten dazu, dass erhebliche Schäden durch Betrug und Falschberatung entstanden. Die Beteiligungen sind nunmehr fast wertlos.
Bei dem Erwerb von Aktien die keine Zulassung an einer Börse haben besteht praktisch kein Markt, auf dem die Aktien dann wieder verkauft werden können. Hierüber sind Anleger jedenfalls aufzuklären. Weiterhin müssen die beworbenen Gewinnmöglichkeiten erreichbar sein und die Anleger sind jedenfalls vor dem Erwerb über die Risiken der Anlageform aufzuklären.
Sollten auch Sie einem betrügerischen Anlagemodell „auf den Leim gegangen“ sein, lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen. Dieser wird Sie sicherlich über das Bestehen der Ansprüche, die Durchsetzung und auch die Vollstreckung der Ansprüche beraten.
Die Kanzlei MESCHKAT & NAUERT GbR berät und vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger, Opfer von unseriösen Versicherungsmaklern und Anlagberatern, sowie fehlerhaft beratene Bankkunden.




