Butlers ist insolvent: Geld der Genussrechte-Anleger steht im Feuer

Butlers ist insolvent: Geld der Genussrechte-Anleger steht im Feuer
15.02.2017215 Mal gelesen
Wer durch Deutschlands Innenstädte schlendert, kommt in vielen Orten auch an einem Geschäft von Butlers vorbei und kann dort u.a. nach Deko-Artikeln oder Wohnaccessoires suchen. Die Geschäfte sind nach wie vor geöffnet, die Kette ist jedoch insolvent.

Das Amtsgericht Köln hat am 27. Januar 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Butlers GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 71 IN 24/17).

Für die Verbraucher wird sich zunächst nicht viel ändern. Das Geschäft soll auch in der Insolvenz weitergehen und die Ladenlokale geöffnet bleiben. Sorgen dürften sich aber die Anleger machen, die über Genussrechte bei Butlers investiert haben. Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG die Genussrechte mit einer jährlichen Verzinsung von 4 Prozent. Anleger konnten sich schon mit einer geringen Mindestsumme von 100 Euro beteiligen und mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende wieder kündigen. Angestrebt wurde ein Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro. Das über die Genussrechte eingenommene Geld sollte u.a. auch dazu dienen, den Online-Handel auszubauen.

Butlers bietet seine Waren zwar auch im Internet an. Der Konkurrenzdruck scheint allerdings stark zu sein. Nach Jahren des Wachstums zeigte die Kurve bei Butlers zuletzt nach unten. Das Insolvenzverfahren soll nun auch dazu genutzt werden, das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. "Ob das gelingt und ob die Anleger einen Teil dazu beitragen sollen, steht noch in den Sternen. Seit der Insolvenz steht das Geld der Anleger jedenfalls im Feuer. Was vielen Anlegern nicht klar ist: Forderungen aus Genussrechten werden im Insolvenzverfahren in der Regel nachrangig behandelt, d.h. zuerst werden die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Mit anderen Worten drohen Genussrechte-Inhaber im Insolvenzverfahren leer auszugehen. Es besteht ein Totalverlust-Risiko", erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der erfahrene Anwalt den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, bevor sie möglicherweise ihr investiertes Geld komplett verlieren.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht