"Bushido und das ungeschützte WLAN" - Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung im Internet (RA Rasch, Waldorf, U+C, Kornmeier u. Partner, Schutt und Waetke, Negele, Zimmel, Kremer, Greuter usw.)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
16.07.20082372 Mal gelesen

Das Landgericht Düsseldorf hat heute eine einstweilige Verfügung gegen drei Internetnutzer (Az.: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) bestätigt, die Musik des Rappers Bushido illegal in Online-Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen.

Dabei bemühte das LG wieder einmal die sog. "Störerhaftung". Es warf den 3 Beklagten vor, ihr WLAN nicht ausreichend gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.

Das Urteil zeigt, dass es diesbezüglich noch keine einheitliche Rechtssprechung gibt, da erst vor kurzem das OLG Frankfurt die grundsätzliche Haftung des Internetanschlussinhabers für dessen WLAN ausgeschlossen hat (Az.: 11 U 52/07).

Jeder, der ebenfalls eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten hat, sollte diese allerdings weiterhin wegen der unterschiedlichen Konstellationen im Einzelfall und der uneinheitlichen Rechtssprechung genauestens von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor voreilige Schritte unternommen werden.

Sebastian Iben

Rechtsanwalt