Bushido schließt Widerrufsvergleich, Landgericht Berlin

Internet, IT und Telekommunikation
29.04.2012328 Mal gelesen
Der Rapper Bushido hat vor dem LG Berlin einen Widerrufsvergleich geschlossen. Es ging bei dem Rechtsstreit, der vorerst mit dem Vergleich zu Ende ging, um abfällige Äußerungen von Bushido über die Klägerin auf Myspace, Facebook und Twitter.

Bushido hatte sich im Internet abfällig über die Klägerin geäußert. Auf deren Verlangen hin hatte er dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich dieser Äußerungen und ihrer Löschung abgegeben.

Anschließend ging es bei der folgenden Zivilklage um eine Zahlungsforderung in Höhe von 100.000,- EUR als Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Äußerungen und um Forderung in Höhe von 20.000,- EUR als Vertragsstrafe wegen einer angeblich verzögerten Löschung der beanstandeten Formulierung auf den Seiten von Myspace.

Schließlich haben sich nach einer Beweisaufnahme durch das Landgericht Beklagter und Klägerin auf eine Zahlung durch Bushido in Höhe von 12.000,- EUR am 26.04.2012 in einem Vergleich geeinigt, die Klägerin trägt neun Zehntel der Kosten des Rechtsstreits.

Die Kontrahenten haben sich den Widerruf des Vergleichs binnen zwei Wochen vorbehalten.

Aktenzeichen LG Berlin: 33 O 434/11

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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